Geschichte der Selbstverwaltung
Entstehungsgeschichte der gesetzlichen Krankenversicherung
Als offizielle Geburtsstunde der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland gilt im Allgemeinen die „Kaiserliche Botschaft“ vom 17. November 1881, die Reichskanzler Otto von Bismarck zur Eröffnung der Parlamentssession für den erkrankten Monarchen Kaiser Wilhelm I. verlas. Hierin wurde der Anspruch der Bevölkerung auf materielle Absicherung anerkannt und die Idee einer Sozialversicherung entwickelt. Die kaiserliche Botschaft kann als Reaktion auf die Verwerfungen in der Gesellschaft des ausgehenden 19. Jahrhunderts gewertet werden, die durch die Industrialisierung und Verarmung weiter Bevölkerungskreise geprägt war. So fühlte sich der Staat zum einen in der Pflicht, für die Existenzsicherung der Bevölkerung Sorge zu tragen. Zum anderen handelte es sich dabei um einen taktischen Schachzug von Bismarck gegen die Sozialdemokraten. Mit den Gesetzen zur Sozialversicherung nahm Bismarck den Sozialisten gewissermaßen „den Wind aus den Segeln“. In den Jahren nach der Verkündung der kaiserlichen Botschaft entwickelte sich die Sozialgesetzgebung in der Form eines dreigliedrigen, öffentlich-rechtlichen Systems. Das erste Sozialversicherungsgesetz war das „Gesetz, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter“ vom 15. Juni 1883. Ihm folgte das „Unfallversicherungsgesetz“ vom 6. Juli 1884 und das „Reichsgesetz, betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung“ vom 22. Juni 1889.
Freie Hilfskassen
Doch bereits vor der kaiserlichen Botschaft gründeten sich auf freiwilliger Basis die so genannten Freien Hilfskassen. Als Hilfskassen wurden die von Angehörigen einzelner Berufe, von Berufsgruppen oder Berufsverbänden errichteten Krankenunterstützungskassen und Sterbegeldkassen bezeichnet. Ebenfalls als Hilfskassen wurden die von Unternehmen errichteten Fabrik- oder Werkskassen bezeichnet, außerdem die aufgrund einer Gewerbeordnung oder Knappschaftsordnung eingerichteten Fabrik- oder Knappschaftskassen. Da die Arbeiter in diesen Kassen teilweise zwangsversichert waren, wurden sie Zwangshilfskassen genannt.
Die Hilfskassen waren der staatlichen Aufsicht unterstellt. Sie waren verpflichtet, eine Satzung aufzustellen, einen Verband zu wählen und einen Ausschuss zur Überwachung der Geschäftsführung zu bestellen. Hilfskassen, die diese und die übrigen im Gesetz genannten Bedingungen erfüllten, wurden auf Antrag als „eingeschriebene Hilfskassen“ staatlich anerkannt. Von den damals 754 staatlich anerkannten eingeschriebenen Hilfskassen gehörten 400 zu den Freien Hilfskassen. Aus den Freien Hilfskassen haben sich dann die meisten der heute noch bestehenden Ersatzkassen gebildet.
Gründungsdaten der Ersatzkassen
Jahr | Ereignis |
---|---|
1774 | Gründung der DAK |
1826 | Gründung der HEK |
1877 | Gründung HZK |
1878 | Gründung GEK |
1884 | Gründung der BARMER |
1884 | Gründung der TK |
1890 | Gründung der KKH |
1904 | Gründung der hkk |
1912 | Gründung: "Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)" - später “Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK)“ und heute „Verband der Ersatzkassen (vdek)“ |
1927 | Gründung der HMK |
1938 | Gründung "Verband freier Krankenkassen" - später „Arbeiter Ersatzkassen-Verband - AEV“, ging 2009 in den vdek über |
Entstehung der Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Idee der Selbstverwaltung hat sich parallel zur Entstehung der Krankenversicherung entwickelt. Die Wurzeln der Selbstverwaltung werden im Allgemeinen auf Reichsfreiherr Karl vom Stein (Anfang 19. Jahrhundert) zurückgeführt. Sein Ziel war es, ein Gegengewicht zum preußischen Staat mit seiner absolutistischen Prägung zu schaffen. Erreichen wollte er dies durch neue Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger im Staat insbesondere in der kommunalen Verwaltung. Mitte/Ende des 19. Jahrhunderts spaltete sich der Bereich der öffentlichen Verwaltung auf in zentrale Staatsverwaltung einerseits und kommunale Selbstverwaltung andererseits. Zentrales Element der kommunalen Selbstverwaltung war die Idee der körperschaftlichen Verbandsverwaltung. Das heißt, öffentliche Angelegenheiten wurden durch juristische Personen des öffentlichen Rechts, die dem Staat eingegliedert sind, in eigenem Namen, unter eigener Verantwortung durch eigene Organe, aber unter der Aufsicht des Staates erfüllt.
Die ersten Sozialversicherungsträger nach dem Selbstverwaltungsprinzip wurden 1883 mit dem Gesetz über die Krankenversicherung der Arbeiter gegründet. Es folgten Unfall- und Rentenversicherung. Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Selbstverwaltung im Zuge der Gleichschaltung wirkungslos. Mit dem Selbstverwaltungsgesetz vom 13. August 1952 wurde sie nach dem zweiten Weltkrieg in der Bundesrepublik Deutschland wieder eingeführt. Die erste Sozialwahl fand 1953 statt. Seither sind insgesamt 11 Sozialwahlen durchgeführt worden, und zwar in den Jahren 1958 und 1962, dann alle sechs Jahre bis 1986 sowie mit einjähriger wiedervereinigungsbedingter Verzögerung 1993, dann 1999, 2005, 2011 und zuletzt 2017. Die nächsten Sozialwahlen finden im Jahr 2023 statt. In diesem Jahr wird es erstmals möglich sein, auch online zu wählen.