Organe und Aufgaben der Selbstverwaltung
Alle sechs Jahre wählen die wahlberechtigten Mitglieder der Ersatzkassen – das sind die Techniker Krankenkasse (TK), die BARMER, die DAK-Gesundheit, die KKH Kaufmännische Krankenkasse, die hkk-Handelskrankenkasse und die HEK-Hanseatische Krankenkasse – bei den Sozialwahlen ihre Vertreterinnen und Vertreter in den Verwaltungsrat der jeweiligen Krankenkasse. Die letzte Sozialwahl fand im Jahr 2023 statt. Beim Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist die vdek-Mitgliederversammlung das wichtigste Organ der Selbstverwaltung. Sie besteht aus 38 ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertretern der Ersatzkassen. Diese gewählten Vertreterinnen und Vertreter, auch Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter genannt, werden aus den Verwaltungsräten der Mitgliedskassen entsendet.
Früher waren die Verwaltungsräte der Ersatzkassen zu 100 Prozent durch Versichertenvertreterinnen und -vertreter besetzt. Heute sind die Verwaltungsräte einiger Ersatzkassen sowohl mit Versichertenvertreterinnen und -vertretern als auch mit Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber besetzt. Grund dafür sind kassenartenübergreifende Fusionen seit 2008. Entsprechend sind seit 2011 auch in der Mitgliederversammlung des vdek Arbeitgeber vertreten.
Die Mitgliederversammlung ist das zentrale Beschlussgremium des Verbandes. Sie wählt den Verbandsvorsitzenden sowie die stellvertretenden Verbandsvorsitzenden. Uwe Klemens ist als Versichertenvertreter der Verbandsvorsitzende des vdek.
Die gewählten Vertreter der Mitgliederversammlung bestimmen unter anderem über die Grundsätze der Verbands-, Sozial- und Vertragspolitik, wählen und überwachen den Vorstand und legen den Verbandshaushalt fest.