Organe und Aufgaben der Selbstverwaltung

Alle sechs Jahre wählen die wahlberechtigten Mitglieder der Ersatzkassen - das sind die Techniker Krankenkasse (TK), die BARMER, die DAK-Gesundheit, die KKH Kaufmännische Krankenkasse, die hkk-Handelskrankenkasse und die HEK-Hanseatische Krankenkasse - bei den Sozialwahlen ihre Vertreter in den Verwaltungsrat der jeweiligen Krankenkasse. Die letzte Sozialwahl fand von Mai bis Oktober 2017 statt. Beim Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist die vdek-Mitgliederversammlung das wichtigste Organ der Selbstverwaltung. Sie besteht aus 38 ehrenamtlichen Vertretern der Ersatzkassen. Diese gewählten Vertreter, auch Selbstverwalter genannt, werden aus den Verwaltungsräten der Mitgliedskassen entsendet.

Früher waren die Verwaltungsräte der Ersatzkassen zu 100 Prozent durch Versichertenvertreter besetzt. Heute sind die Verwaltungsräte einiger Ersatzkassen sowohl mit Versichertenvertretern als auch Vertretern der Arbeitgeber besetzt. Grund dafür sind kassenartenübergreifende Fusionen seit 2008. Entsprechend sind seit 2011 auch in der Mitgliederversammlung des vdek Arbeitgeber vertreten.

Die Mitgliederversammlung ist das zentrale Beschlussgremium des Verbandes. Sie wählt den Verbandsvorsitzenden sowie die stellvertretenden Verbandsvorsitzenden. Uwe Klemens ist als Versichertenvertreter der Verbandsvorsitzende des vdek. Stellvertretende Vorsitzende sind auf der Seite der Versichertenvertreter Thomas Auerbach und Dieter Schröder, Roland Schultze und Klaus Wonneberger. Hansjürgen Schnurr vertritt die Arbeitgeber.

Die gewählten Vertreter der Mitgliederversammlung bestimmen unter anderem über die Grundsätze der Verbands-, Sozial- und Vertragspolitik, wählen und überwachen den Vorstand und legen den Verbandshaushalt fest.