Disease-Management-Programme: Brustkrebs
Jährlich erkranken über 74.000 Frauen in Deutschland neu an Brustkrebs. Das mittlere Erkrankungsalter liegt bei 65 Jahren und jede vierte betroffene Frau ist bei der Diagnosestellung jünger als 55 Jahre. Ungefähr 17.800 Frauen sterben jährlich an dieser Erkrankung. In der Behandlung von Frauen mit Brustkrebs wird zudem eine deutliche Fehlversorgung in Kombination aus Über- und Unterversorgung vermutet (Gutachten des Sachverständigenrates 2000/2001 Band III).
In Ergänzung des aktuellen Versorgungsangebotes werden im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme (Disease-Management-Programme, DMP) interdisziplinäre, berufs- und sekorenübergreifende Behandlungen in einer integrierten Versorgungsform mit dem notwendigen logistischen Hintergrund gewährleistet. Daneben werden in den DMP-Verträgen eine patientinnen- und qualitätsorientierte Begleitung der Frauen durch die an der Behandlung beteiligten Vertragsärzte und Brustkrebs-Zentren und durch eine auf den Behandlungsverlauf bezogene Dokumentation vereinbart. Den an Brustkrebs erkrankten Frauen wird besonders durch individuelle Beratung und Informationen durch die Vertragspartner die Möglichkeit gegeben, stärker aktiv am Behandlungsprozess mitzuwirken.
Die Ersatzkassen schließen die Vereinbarungen mit dem Ziel, die Qualität in der Diagnostik, der Therapie und der Nachsorge des Mammakarzinoms zu steigern. Schwachstellen sollen dokumentiert, durch Verbesserung der Versorgungsstrukturen und durch Implementierung in den Behandlungsstandards abgebaut werden.
Die für die Umsetzung der DMP relevanten Dokumente finden Sie hier.
Dokumentationsdatensatz
Stand: 15.06.2023; anzuwenden ab 01.10.2024
Stand: 17.01.2024, Version: 12, anzuwenden ab: 01.10.2024
Stand: 17.01.2024, Version: 12, anzuwenden ab: 01.10.2024
Stand: 07.10.2020, Version: 09, anzuwenden ab: 01.04.2021
Stand: 17.02.2021, Version: 11, anzuwenden ab: 01.04.2021
Plausibilitätsrichtlinie
Stand: 19.04.2024, Version: 8.0, anzuwenden ab: 01.10.2024
Stand: 19.04.2024, Version: 8.0, anzuwenden ab: 01.10.2024
Stand: 19.04.2024, Version: 8.0, anzuwenden ab: 01.10.2024
Stand: 06.11.2018, Version: 7.3, anzuwenden ab: 01.07.2019
Stand: 04.09.2018, Version: 7.1, anzuwenden ab: 01.10.2018
Stand: 11.09.2018, Version 7.2, anzuwenden ab: 01.10.2018
Ausfüllanleitung
Stand: 06.05.2024, anzuwenden ab 01.10.2024
Datensatzbeschreibung für die Evaluation
Stand: 17.01.2024, anzuwenden ab: 01.10.2024
Stand: 14.12.2018, anzuwenden ab: 01.04.2019
Stand: 30.09.2019, anzuwenden ab: 01.10.2019