Preisvereinbarungen und Vergütungslisten bei Heilmitteln
Mit Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) zum 11.05.2019 ist die Zuständigkeit über den Abschluss der Versorgungsverträge für die einzelnen Heilmittelbereiche nach § 125 SGB V einschließlich der Vergütungen von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen auf den Spitzenverband Bund der Krankenkassen übergegangen. Nachfolgend sind die aktuell gültigen Vergütungsvereinbarungen und die bis zu deren Inkrafttreten gültige Vorläufervereinbarung eingestellt.
Diese Seite wird nicht mehr aktualisiert. Die jeweils gültigen Preisvereinbarungen finden Sie hier.
Physiotherapie
Alle Bundesländer
ab 01.01.2023
Ergotherapie
Alle Bundesländer in der Zeit ab dem 01.01.2022 bis 30.09.2022 und ab dem 01.10.2022
Alte Bundesländer
Ab 01.02.2018
ab 01.02.2018
ab 01.04.2018
ab 01.02.2018
Ab 01.01.2017
Neue Bundesländer
ab 01.03.2018
Ab 01.01.2017
Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie
Podologie
Alle Bundesländer
ab 01.07.2021 und 01.07.2022
ab 01.01.2021
ab 01.07.2019 bis 31.12.2020
Alte Bundesländer
Ab 01.07.2017
Neue Bundesländer
Ab 01.07.2017
Ernährungstherapie
Alle Bundesländer ab 01.07.2019
Anlage 2 zum zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Ernährungstherapie und deren Vergütung, gültig für Verordnungen ausgestellt nach dem 27.04.2021
gültig vom 01.07.2019 bis 27.04.2021