Prüfung der Weiterbildungsträger, Weiterbildungsstätten und Fachlehrer bei besonderen Maßnahmen der Physiotherapie
Die Bundesverbände und Organisationen der Krankenkassen und der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) haben eine zentrale, bundeseinheitliche Prüfung der Weiterbildungsträger, Weiterbildungsstätten und Fachlehrer auf Grundlage der Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V vereinbart. In der Vereinbarung werden die Anforderungen an die Durchführung von Weiterbildungen in den besonderen Maßnahmen der Physiotherapie beschrieben. Die Prüfung erfolgt auf Antrag der zu prüfenden Einrichtung.
Vorformulierte Antragsunterlagen
Im Zuge der Verwaltungsökonomie sind für die am häufigsten vorkommenden Fälle Antragsunterlagen vorformuliert und hier abrufbar:
Manuelle Lymphdrainage
Manuelle Therapie
KG-Gerät
Den ausgefüllten Antrag senden Sie direkt an den vdek:
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Rückfragen beantworten wir Ihnen gern via E-Mail: weiterbildung-physio@vdek.com
Anlage 3 der Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V
Weiterbildungsträger, Weiterbildungsstätten und Fachlehrer, die gegenüber dem vdek die Erfüllung der in der Anlage 3 zu den Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V genannten Anforderungen nachgewiesen haben, werden von den Vertragspartnern in die Anlagen 1 bis 9 aufgenommen. Die Anlagen zur Anlage 3 werden im Rahmen des laufenden Verwaltungsgeschäfts fortgeschrieben und veröffentlicht.
Stand: November 2021
Stand: November 2021
Stand: November 2021
Stand: November 2021
Stand: November 2021
Stand: November 2021
Stand: November 2021
dauerhaft gültig
Stand: November 2021