Prüfung der Weiterbildungsträger, Weiterbildungsstätten und Fachlehrer bei besonderen Maßnahmen der Physiotherapie
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband, K.d.ö.R.), Berlin einerseits und der Bundesverband selbständiger Physiotherapeuten – IFK, Bochum, Physio Deutschland - Deutscher Verband für Physiotherapie e. V., der VDB – Physiotherapieverband e. V., Berlin und der Verband für Physiotherapie – Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe (VPT) e.V., Hamburg andererseits haben eine zentrale, bundeseinheitliche Prüfung der Weiterbildungsträger, Weiterbildungsstätten und Fachlehrer hinsichtlich der Erfüllung der Anforderungen an die Durchführung von Weiterbildungen in besonderen Maßnahmen der Physiotherapie vereinbart. Die Vertragsparteien haben weiterhin vereinbart, dass der GKV-Spitzenverband den Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) mit der Durchführung der Prüfung beauftragt. Die Prüfung erfolgt auf Antrag der zu prüfenden Einrichtung. Die Anforderungen an die Durchführung von Weiterbildungen finden Sie hier:
Vorformulierte Antragsunterlagen (Weiterbildung)
Im Zuge der Verwaltungsökonomie sind für die am häufigsten vorkommenden Fälle Antragsunterlagen vorformuliert und hier abrufbar:
Manuelle Lymphdrainage
Manuelle Therapie
KG-Gerät
Den ausgefüllten Antrag senden Sie direkt an den vdek:
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Ambulante Versorgung
Sonstige Vertragspartner
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Rückfragen beantworten wir Ihnen gern via E-Mail: weiterbildung-physio@vdek.com
Anlage 7 (Weiterbildung) zum Vertrag nach § 125 SGB V Physiotherapie
Weiterbildungsträger, Weiterbildungsstätten und Fachlehrer, die gegenüber dem vdek die Erfüllung der in der Anlage 7 (Weiterbildung) zum Vertrag nach § 125 SGB V Physiotherapie genannten Anforderungen nachgewiesen haben, werden von den Vertragspartnern in die Anlagen 1 bis 9 aufgenommen. Diese Anlagen zum Vertrag nach § 125 Abs. 9 SGB V zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband, K.d.ö.R.), Berlin einerseits und dem Bundesverband selbständiger Physiotherapeuten – IFK, Bochum, Physio Deutschland – Deutscher Verband für Physiotherapie e. V., dem VDB – Physiotherapieverband e. V., Berlin und dem Verband für Physiotherapie – Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe (VPT) e.V., Hamburg andererseits werden im Rahmen des laufenden Verwaltungsgeschäfts fortgeschrieben und veröffentlicht.
Stand: März 2025
Stand: März 2025
Stand: März 2025
Stand: März 2025
Stand: März 2025
Stand: März 2025
Stand: März 2025
dauerhaft gültig
Stand: März 2025