Die soziale Pflegeversicherung ist im Wandel. Durch eine Reihe von gesetzgeberischen Maßnahmen wurde ab 2001 die Situation insbesondere von Demenzerkrankten systematisch verbessert. Der entscheidende Schritt der Neuausrichtung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs soll mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) erfolgen