Petition

Grundrecht der EU-Bürger. Können alle Personen/Organisationen mit Wohnort/Sitz in der Europäischen Union (EU) als Einzelbeschwerde an das Europäische Parlament (EP) richten. Bezieht sich auf Angelegenheiten von öffentlichem oder privatem Interesse. Petitionsausschuss des EP prüft die Petition und verweist ggf. an die Europäische Kommission (KOM). Bei Feststellung eines Verstoßes gegen EU-Recht wird beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Klage erhoben.