Bei der elektronischen Patientenkurzakte (ePKA) handelt es sich um eine neue Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI), die von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt wird. Ihre Einführung ab dem 1. Oktober 2024 soll es Versicherten ermöglichen, ihre bisher auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeicherten elektronischen Notfalldaten – nach Einwilligung – in die elektronische Patientenkurzakte (ePKA) überführen zu lassen.
Die Überführung ist dabei auch für auf der eGK gespeicherte Hinweise des Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Organspendeerklärungen, Vorsorgevollmachen oder Patientenverfügungen möglich. Für Versicherte, die keine Überführung wünschen, verbleiben die elektronischen Notfalldaten mindestens bis zum 1. Januar 2025 auf der eGK bzw. so lange bis diese ihre Gültigkeit verliert.
Die in der elektronischen Patientenkurzakte gespeicherten Gesundheitsdaten sollen dem Versicherten künftig auch Vorteile auf Reisen im europäischen Ausland bieten, indem die Daten – nach Einwilligung – auch im grenzüberschreitenden Austausch innerhalb der europäischen Union als internationale Patientenkurzakte (Patient Summary) zur Verfügung gestellt werden können. Dies wird über die nationale eHealth-Kontaktstelle des Mitgliedsstaates erfolgen.