Elektronische Patientenkurzakte (ePKA)

Die elektronische Patientenkurzakte (ePKA) wird künftig Teil der elektronischen Patientenakte (ePA) sein. Ihre Einführung soll es Versicherten perspektivisch ermöglichen, ihre bisher auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeicherten elektronischen Notfalldaten – nach Einwilligung – in die elektronische Patientenkurzakte (ePKA) überführen zu lassen.

Die Überführung ist dabei auch für bisher auf der eGK gespeicherte Hinweise des Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Organspendeerklärungen, Vorsorgevollmachen oder Patientenverfügungen vorgesehen.

Die in der elektronischen Patientenkurzakte gespeicherten Gesundheitsdaten sollen dem Versicherten künftig auch Vorteile auf Reisen im europäischen Ausland bieten, indem die Daten – nach Einwilligung – auch im grenzüberschreitenden Austausch innerhalb der europäischen Union als internationale Patientenkurzakte (Patient Summary) zur Verfügung gestellt werden können. Dies wird über die nationale eHealth-Kontaktstelle des Mitgliedsstaates erfolgen.

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