Gesetzentwürfe im Bundeskabinett

DigiG und GDNG: wichtige Weichenstellungen für digitalisiertes Gesundheitswesen

Anlässlich der geplanten Verabschiedung der Entwürfe für ein Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) und ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) durch das Bundeskabinett am 30. August 2023 sagt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Die Bundesregierung stellt mit den beiden Gesetzesvorhaben entscheidende Weichen, um der Digitalisierung des Gesundheitswesens den nötigen Schub zu geben. Wir Ersatzkassen schätzen etwa die mit dem DigiG geplante Opt-Out-Lösung für die elektronische Patientenakte (ePA) als erforderliche Weichenstellung ein, um die ePA in den Versorgungsalltag zu bringen. Nun kommt es darauf an, dass die ePA sowohl für die Versicherten als auch für Ärztinnen und Ärzte mit einer positiven User Experience verknüpft wird. Nur wenn die Beteiligten feststellen, wie wertvoll ein zentraler Speicherort für alle Gesundheitsdokumente ist, werden sie mehr und mehr davon Gebrauch machen. Hier haben Software-Hersteller eine zentrale Aufgabe.

Verbesserte Gesundheitsdatennutzung für Forschung und Krankenkassen

Auch das GDNG beinhaltet Maßnahmen, die die Versorgung in Deutschland konkret verbessern können. Die erweiterten Möglichkeiten bei der Nutzung von Gesundheitsdaten haben das Potenzial, die Prozesse in der Forschung zu beschleunigen und die Erkenntnisse schneller im Behandlungsalltag ankommen zu lassen. Richtig ist auch, dass die Krankenkassen mehr Möglichkeiten erhalten, Daten auszuwerten und sie für die gezielte Beratung zum Ausschluss schwerwiegender Gesundheitsgefährdungen ihrer Versicherten zu nutzen. So können sich bei der Zusammenführung der sektorenübergreifenden Daten der Krankenkassen Risiken zeigen, die nur so erkannt werden.”

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