vdek fordert Änderungen beim GKV-Finanzierungsgesetz:

Sozialausgleich nachjustieren - Keine weiteren Geschenke an PKV - Arbeitgeber nicht aus der Verantwortung entlassen

Berlin, 22.09.2010 - Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat Nachbesserungen beim GKV-Finanzierungsgesetz gefordert, das heute vom Kabinett beschlossen werden soll. „Zwar wird mit dem Gesetz das vordringliche Ziel erreicht, das erwartete Defizit in 2011 von elf Milliarden Euro zu decken, allerdings werden die Be- und Entlastungen sehr unterschiedlich verteilt“, erklärte Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender des vdek auf einer Pressekonferenz in Berlin.

Großer Gewinner der geplanten Reform sei die PKV, so Ballast. Der PKV sei es gelungen, ihren Einfluss in der Politik geltend zu machen und ihre Interessen durchzusetzen. So würde die geplante Verkürzung der Wartezeit für einen Wechsel in die PKV die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) finanziell deutlich belasten. Die gesetzlichen Krankenkassen befürchten, dass wieder vermehrt junge und gesunde Versicherte in die PKV wechseln, nachdem sie jahrelang die Solidarität der GKV in Anspruch genommen haben. Darüber hinaus soll die PKV nun auch von den Maßnahmen des Arzneimittelsparpakets profitieren und sich an die Rabattregelungen für Arzneimittel, die der GKV-Spitzenverband für die GKV aushandelt, anschließen. „Der Gesetzgeber hilft damit der PKV, ihre defizitäre Ausgabenentwicklung in den Griff zu bekommen. Die Privilegien lässt er aber unangetastet!“

Auch die Arbeitgeber würden langfristig von der Reform profitieren. Zwar sollen sie zunächst mit einmaliger Beitragssatzerhöhung von 0,3 Beitragssatzpunkten belastet werden, aber bei zukünftigen Kostensteigerungen aus der gemeinsamen Verantwortung entlassen werden. Allein die Versicherten müssten künftig über Zusatzbeiträge für künftige Kostensteigerungen aufkommen. „Die gemeinsame Verantwortung ist ein wichtiger Stabilitätsfaktor für die Gesellschaft und ein Produktivitätsfaktor für die Wirtschaft. Deshalb sollte im Gesetz ein Mechanismus zur regelmäßigen Anpassung des Arbeitgeberanteils vorgesehen werden“, forderte Ballast.

Nachbesserungsbedarf sieht Ballast auch beim geplanten Sozialausgleich. Der Sozialausgleich sei technisch umsetzbar, räumte er ein, allerdings sei er mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden. „Zusammen mit der Verwaltung der Zusatzbeiträge werden die Kassen hier mit erheblichen Verwaltungskosten belastet, die in die Millionen gehen. Gleichzeitig müssen die Krankenkassen eine komplette Nullrunde bei den Verwaltungskosten schultern – im Gegensatz zu den Leistungserbringern, bei denen nur die Honorarzuwächse begrenzt werden.“ Problematisch sei auch, dass die Finanzierung des Sozialausgleichs nicht eindeutig geregelt sei. Für 2011 seien zwar zwei Milliarden Euro zusätzlich an Steuermitteln vorgesehen, „diese Steuermittel sind aber nicht nachhaltig und haben auch keine eindeutige Zweckbestimmung.“ Sie könnten theoretisch auch für die Deckung des Defizits beziehungsweise für den Aufbau der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds genutzt werden, so der Vorstandsvorsitzende. So sollen nun aktuell die Zusatzbeiträge für Hartz-IV-Empfänger aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds bezahlt werden. „Hier zeigt sich, dass das Geld für den Sozialausgleich schon jetzt verfrühstückt werden soll.“

Abschließend forderte Ballast fairere Wettbewerbsbedingungen zwischen den gesetzlichen Krankenkassen, aber auch zwischen der GKV und der PKV. „Rosinenpickerei gleich welcher Art muss aufhören.“ Zu einer echten Finanzierungsreform gehört nach Vorstellung des vdek auch eine Reform des Morbi-RSA, der insgesamt manipulationsunanfälliger gemacht und vereinfacht werden müsse.


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