vdek: Streiks der Hausärzte nicht akzeptabel

forsa-Umfrage bestätigt: Versicherte halten Proteste der Hausärzte überwiegend für nicht gerechtfertigt

Berlin, 22.09.2010 - Streiks und Proteste der Hausärzte kommen bei der Mehrzahl der Versicherten nicht gut an. Dies hat eine repräsentative Umfrage des forsa-Instituts im Auftrag des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) ergeben, in der 1.003 GKV-Versicherte befragt wurden. Der vdek stellte die Ergebnisse auf einer Pressekonferenz vor. Zwar genießt die hausärztliche Versorgung danach immer noch einen hohen Stellenwert, aber 53 Prozent der Befragten haben kein Verständnis für die Protestaktionen der Hausärzte gegen die geplanten Kürzungen. Lediglich 38 Prozent halten sie für gerechtfertigt.

63 Prozent der Befragten sind zudem der Ansicht, dass ein durchschnittlicher Bruttoverdienst von 8.300 Euro pro Monat (ohne Privateinnahmen) ein angemessener Verdienst für einen Hausarzt ist. Zwölf Prozent meinen dagegen, Hausärzte verdienen zu viel, und 20 Prozent finden, dass Hausärzte zu wenig verdienen. 80 Prozent der Befragten sind nicht bereit, für die Teilnahme an einem Hausarztmodell höhere Beiträge oder Zusatzbeiträge zu entrichten.

Ulrike Elsner, Abteilungsleiterin Ambulante Versorgung beim vdek, betonte: „Wir fühlen uns durch diese Umfrageergebnisse bestätigt. In den Hausarztverträgen muss es darum gehen, die Qualität der Versorgung sichtbar zu verbessern. Die knappen Finanzmittel dürfen nicht nach dem Gießkannenprinzip verteilt werden.“ Der Deutsche Hausärzteverband versucht dagegen seit Beginn des Jahres 2009, pauschale Honorarsteigerungen von 25 Prozent und mehr durchzusetzen. „Dabei greift der Deutsche Hausärzteverband auch zu unlauteren Mitteln und will die Konflikte in die Arztpraxen tragen. Das können wir nicht akzeptieren“, so Elsner.

Der vdek unterstützt daher Bestrebungen des Gesetzgebers, den Zwangsverträgen einen Riegel vorzuschieben. „Allein freiwillig abgeschlossene Hausarztverträge können zu einer Stärkung der hausärztlichen Versorgung beitragen.“ Elsner appellierte an den Gesetzgeber, auch die sogenannte „Bestandsschutzregelung“ für Verträge, die bis zum heutigen Tag zustande gekommen sind, noch einmal zu überdenken.


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