Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt, dass im geplanten Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) Regelungen vorgesehen sind, die die Voraussetzungen dafür schaffen, den Finanzausgleich der Krankenkassen - Morbi-RSA - zu reformieren und die Manipulationsanreize zu begrenzen. Anlässlich der heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss erklärte vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner: „Der Morbi-RSA sollte keinerlei Anreize zur Diagnosebeeinflussung durch Ärzte und Krankenkassen bieten. Das setzt allerdings voraus, dass die Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern gegen mögliche Verstöße gleichermaßen vorgehen. Auch sollten die ambulanten Diagnosen anhand von verbindlichen Kodier-Richtlinien nach klaren und nachvollziehbaren Kriterien verschlüsselt werden.“ Noch wichtiger sei es aber, das Problem an den Wurzeln zu packen und zwar durch eine andere Auswahl der sogenannten morbi-relevanten Krankheiten, so Elsner. Dabei sollte man sich mehr als heute auf die kostenintensivsten Krankheiten konzentrieren, bei denen die Diagnosevergabe weniger manipulationsanfällig ist.
Regionalkomponente beim Morbi-RSA einführen
Eine zentrale Forderung der Ersatzkassen ist zudem die Einführung einer Regionalkomponente als Versorgungsstrukturkomponente beim Morbi-RSA, die die unterschiedlichen Versorgungs- und Kostenstrukturen auf dem Land und in den Städten einbezieht. Die vdek-Vorstandsvorsitzende begrüßte es daher, dass mit dem HHVG auch Regionalkennzeichen von den Krankenkassen erhoben werden sollen, um damit regionale Analysen zu ermöglichen. Das sei ein erster wichtiger Schritt in Richtung Regionalkomponente. Elsner: „Um die regionalen Ausgabenunterschiede analysieren zu können, brauchen wir die Daten schon 2017 und nicht erst – wie im HHVG vorgesehen - für 2018 oder später. Denn wir halten es für dringend erforderlich, dass die Auswirkungen unterschiedlicher Versorgungsstrukturen ebenfalls im geplanten Sondergutachten des wissenschaftlichen Beirats 2017 zum Morbi-RSA aufgegriffen werden!“ Die Ersatzkassen schlagen daher vor, für das Gutachten auf die bereits vorhandenen Daten, nämlich Postleitzahlen als Regionalkennzeichen zurückzugreifen und ab 2017 auch regulär in den offiziellen RSA-Satzarten mit zu melden.
Hintergrund:
Gemeinsam mit den Betriebs- und Innungskrankenkassen fordern die Ersatzkassen grundlegende Reformen des Morbi-RSA. Fehlstellungen führen seit Jahren zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen, die zulasten der Versicherten gehen. Im Jahr 2015 betrug die Unterdeckung allein bei den Ersatzkassen minus 644 Millionen Euro, während eine andere Kassenart eine Überdeckung von über einer Milliarde Euro aufweisen konnte. Das Bundesministerium für Gesundheit hat ein Sondergutachten bis zum 30.9.2017 in Auftrag gegeben, um die Wirkungen des Morbi-RSA zu analysieren.
Gemeinsame Erklärung der Ersatzkassen, BKKen und IKKen zum Morbi-RSA vom 15. Juni 2017
Kontakt
Michaela Gottfried
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 12 00
Fax: 0 30 / 2 69 31 – 29 15
E-Mail: presse@vdek.com