
Effiziente Strukturen für die Gesundheitsversorgung vor Ort. Ambulant und stationär zusammengedacht
Beschluss der vdek-Mitgliederversammlung vom 08.07.2022
Beschluss der vdek-Mitgliederversammlung vom 08.07.2022
Der Gesetzgeber hat den Risikostrukturausgleich im Jahr 2009 durch direkte Einbeziehung der Morbidität als Risikofaktor (Krankheiten und Krankheitsgruppen) neu justiert. Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) soll dafür sorgen, dass aus bestehenden Unterschieden in der Versichertenstruktur zwischen den Krankenkassen keine ungleichen Wettbewerbschancen resultieren. Diese Aufgabe erfüllt der Morbi-RSA in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung nicht ausreichend. Die Verteilungswirkungen des Risikostrukturausgleichs führen zu einer finanziellen Ungleichbehandlung der Krankenkassen. Auf Ebene der Kassenarten betrachtet, ergibt sich für die Ersatzkrankenkassen eine dauerhafte Unterdeckung. Fundamentale Voraussetzung für ein System mit einem funktionierenden Wettbewerb zwischen den Kassen bildet ein gerecht justierter Risikostrukturausgleich. Die Ersatzkassengemeinschaft setzt sich für die Weiterentwicklung des Morbi-RSA ein, damit für die Krankenkassen in Deutschland faire Bedingungen im Wettbewerb untereinander entstehen.
Gemeinsame Erklärung der Ersatzkassen, BKKen und IKKen zum Morbi-RSA
Mit Erlass des Bundesministerium für Gesundheit (BMA) vom 13.12.2016 ist der Wissenschaftliche Beirat zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs beim Bundesversicherungsamt beauftragt worden, bis zum 30.9.2017 ein Sondergutachten unter Berücksichtigung der bisher vorliegenden RSA-Jahresausgleiche zu erstellen. Es gilt, die Wirkungen des Morbi-RSA zu überprüfen und die Folgen relevanter Vorschläge zur Veränderung des Morbi-RSA empirisch abzuschätzen.
Der vdek hat gegenüber dem Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages eine Stellungnahme abgegeben. Darin macht er noch einmal deutlich, dass das Thema "Versorgungsstrukturkomponente auf Kreisebene" in dem Sondergutachten unbedingt aufgegriffen werden sollte. Es sei hinlänglich bekannt, dass die Kosten für die gesundheitliche Versorgung regional stark differieren. Notwendige Berechnungen hierzu müssten zeitnah durchgeführt werden. Der vdek schlägt vor, für das Sondergutachten die vorhandenen Daten des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) zu den Postleitzahlen zu nutzen und diese auch für die vorgesehene regelhafte Erhebung einer Versorgungsstrukturkomponente auf Kreisebene zu verwenden. Die regelhafte Erhebung sollte nicht erst 2018 starten, sondern bereits 2017. Dazu hat der vdek einen Umsetzungsvorschlag gemacht, der in der Stellungnahme enthalten ist. In Bezug auf die mit Änderungsantrag 1 geplante Verhinderung einer unzulässigen Diagnosebeeinflussung macht der vdek deutlich, dass eine Klarstellung der Rechtslage dann angebracht ist, wenn unterschiedliche Bedingungen erfüllt sind. Hierzu gehören im Wesentlichen die Sicherstellung einer einheitlichen Aufsichtspraxis der Behörden in Bund und Ländern, verbindliche Kodier-Richtlinien für ambulante Diagnosen und die Reduzierung der Manipulationsanfälligkeit des Morbi-RSA durch eine logarithmische Prävalenzgewichtung der Krankheitsauswahl.
Vorschläge der Ersatzkassen für eine Weiterentwicklung des Morbi-RSA
Stellungnahme anlässlich des Sondergutachtens zur Wirkung des Morbi-RSA
Die zehn größten Zuweisungsvolumina nach Krankheitsgruppen in Milliarden EUR
Grafiken und Tabellen zum Finanzierungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wie z. B. zu Beitragsbemessungsgrenzen, Gesundheitsfonds, Morbi-RSA, Zusatzbeitragsätzen und Bundeszuschuss. » Lesen