Neue Psychotherapie-Leistungen: vdek fordert raschere Umsetzung

Für gesetzlich Krankenversicherte gibt es seit 1. April 2017 viele neue Leistungen und Verbesserungen in der psychotherapeutischen Versorgung. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) beklagt jedoch Verzögerungen bei der Umsetzung: Unter anderem haben zahlreiche Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) die neuen verpflichtenden telefonischen Erreichbarkeitszeiten von Psychotherapeuten noch immer nicht veröffentlicht. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, forderte die KVen auf, ihrer Verpflichtung nachzukommen und dies zeitnah nachzuholen. Zudem müssten Patienten mit dringenden Problemen schneller durch die Terminservicestellen der KVen in die neu geschaffene Akutbehandlung vermittelt werden. Künftig müssten auch Kurz- und Langzeittherapien telefonisch vermittelt werden, so Elsner.

Pflicht zur telefonischen Erreichbarkeit

Seit 1. April 2017 müssen die Praxen von Psychotherapeuten für festgelegte Mindestdauern telefonisch erreichbar sein (Vollzeittätige 200 Minuten pro Woche, Teilzeittätige 100 Minuten pro Woche). Die KVen sind verpflichtet, die jeweiligen Erreichbarkeitszeiten bekanntzugeben. Das regelt die geänderte Psychotherapie-Richtlinie. Elsner: „Damit sollen die Zeiten vorbei sein, in denen Versicherte Dutzende Anrufe tätigen müssen, bis sie einen Therapeuten erreichen.“ Doch haben bislang nur sieben* KVen die Erreichbarkeitszeiten der Therapeuten vollständig veröffentlicht. In den meisten KVen wurde die Regelung bislang nicht oder nur teilweise umgesetzt. Elsner kritisierte dies ausdrücklich: „Wir fordern die betreffenden Psychotherapeuten und KVen auf, schnell die Veröffentlichung der Erreichbarkeitszeiten nachzuholen. Telefonische Erreichbarkeitszeiten helfen den Betroffenen wenig, wenn sie nicht wissen, wann diese sind.“

Schnellere Vermittlung zur Akutbehandlung gefordert

Zudem ist es seit 1. April 2017 Aufgabe der Terminservicestellen der KVen auch die neu geschaffenen Akutbehandlungen für dringende psychotherapeutische Fälle zu vermitteln. Elsner begrüßte diese Regelung und appelliert an die KVen, gemeinsam mit den Therapeuten möglichst viele kurzfristige Termine anzubieten: „Gerade für die Akutbehandlung muss die Vermittlung schnell gehen. Eine ‚Akutbehandlung‘, auf die Versicherte vier Wochen warten müssen, verdient diese Bezeichnung nicht und stellt de facto kaum eine Verbesserung dar. Zwei Wochen sollten das absolute Maximum sein.“ Dies sei auch in der Begründung der überarbeiteten Psychotherapie-Richtlinie so verankert.

Elsner forderte zudem, den Auftrag der Terminservicestellen auf Kurz- und Langzeittherapien (Richtlinienpsychotherapie) zu erweitern. „Es kann nicht sein, dass den Versicherten nur eine Sprechstunde für das Erstgespräch vermittelt wird und sie dann bei der Suche nach einem Therapeuten für die eigentliche Behandlung alleine dastehen“, erklärte die vdek-Vorstandsvorsitzende.

Hintergrund

Die überarbeitete Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) setzt Vorgaben des Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) um. Ziel ist es, Versicherten einen schnelleren und niederschwelligen Zugang zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung zu bieten. Die Richtlinie sieht zahlreiche neue Leistungen vor, unter anderem garantierte Therapie-Sprechstunden, verbesserte telefonische Erreichbarkeit sowie psychotherapeutische Akutbehandlung ohne Antrag bei der Krankenkasse. Sie ist für alle Psychotherapeuten mit Kassenzulassung verbindlich.

Service

Welche neuen Leistungen stehen Versicherten zu? Was sind die Voraussetzungen? Der vdek hat hier einen Überblick veröffentlicht.

 

* Wir haben die Angabe korrigiert. In einer früheren Version stand "sechs" KVen, was nicht richtig ist.

Pressemitteilung zum Download Neue Psychotherapie-Leistungen

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