Anhörung Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG)

Elsner: IPReG kann Versorgung von Intensivpatienten verbessern, aber Nachbesserungen nötig

Anlässlich der heutigen Anhörung zum Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) im Deutschen Bundestag erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz wird die Versorgung von beatmeten Patienten deutlich verbessern. Besonders der geplante Abbau der bisher höheren finanziellen Belastung der Versicherten bei einer stationären Versorgung ist hier ausdrücklich zu begrüßen. Denn damit wird der Zugang zu besonders qualifizierten Pflegeeinrichtungen deutlich erleichtert. Gleichzeitig bleibt aber auch weiterhin die Möglichkeit erhalten, dem nachvollziehbaren Wunsch von Patienten oder Angehörigen nach einer Versorgung zuhause nachzukommen, sofern und soweit dies medizinisch-pflegerisch vertretbar ist.

Gerade mit Blick auf die Qualität der Versorgung ist es auch richtig, dass laut Gesetzentwurf immer wieder medizinisch geprüft werden soll, ob es für den Patienten Versorgungsalternativen zur Beatmung gibt. Ein guter Anreiz ist hier sicherlich auch, dass Krankenhäuser eine zusätzliche Vergütung für Maßnahmen zur Beatmungsentwöhnung erhalten bzw. Abschläge in Kauf nehmen müssen, falls kein Versuch einer Beatmungsentwöhnung veranlasst wird.

Wir sehen aber auch Nachbesserungsbedarf am Gesetzentwurf. Betroffene, die Intensivpflege zu Hause in Anspruch nehmen wollen, bzw. ihre Angehörigen, sollten stets eine unabhängige Beratung über das Krankheitsbild und dessen Folgen erhalten, zum Beispiel durch den Medizinischen Dienst (MD) oder ein qualifiziertes Zentrum zur Beatmungsentwöhnung („Weaningzentrum“). Auf diese Weise würden sie in die Lage versetzt, eine fundierte und selbstbestimmte Entscheidung bei der schwierigen Wahl des Versorgungsortes treffen zu können.“

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