Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt, dass das Bundesgesundheitsministerium kurz nach Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) einen Referentenentwurf für eine „Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung“ (DiGAV) vorgelegt hat. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, sieht aber Präzisierungsbedarf.
„Es ist positiv, dass die DiGAV jetzt vorliegt, die Verordnung ist ein weiterer Schritt für mehr Digitalisierung im Gesundheitswesen. Das vorgesehene Bewertungssystem muss aber gewährleisten, dass Apps positive Versorgungseffekte für die Versicherten haben. Reine Wellness-Apps können nicht dazugehören. Gut ist, dass die Hersteller mit Studien die positiven Versorgungseffekte nachweisen sollen. Leider lässt der Entwurf offen, welchen Evidenzgrad diese Studien haben sollen. Hier sollten die Bewertungskriterien präzisiert werden. Bei den sensiblen Themen Datenschutz und Datensicherheit müssen die Hersteller verpflichtet werden, qualifizierte Nachweise, zum Beispiel über externe Gutachten, zu liefern. Eigenauskünfte der Hersteller sind hier nicht ausreichend.“
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