Bundestag verabschiedet 7. SGB-IV-Änderungsgesetz

Online-Sozialwahlen: Meilenstein in der Geschichte der Selbstverwaltung

Die Ersatzkassen und die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen, Rita Pawelski, haben die heutige Entscheidung des Bundestages für die Einführung von Online-Sozialwahlen ausdrücklich begrüßt. Mit der Verabschiedung des 7. SGB-IV-Änderungsgesetzes macht das Parlament den Weg dafür frei, dass die Versicherten der Krankenkassen bei den Sozialwahlen 2023 erstmals neben der Briefwahl auch online abstimmen können.

Klemens: Gesetz stärkt Soziale Selbstverwaltung

Uwe Klemens, Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), erklärte: „Der heutige Beschluss ist ein Meilenstein in der Geschichte der Sozialen Selbstverwaltung. Mit dem Gesetz stärkt die Politik die Soziale Selbstverwaltung und damit die wichtige Arbeit der gewählten ehrenamtlichen Versicherten- und Arbeitgebervertreter in den Verwaltungsräten der Krankenkassen. Die Politik entspricht mit ihrer Entscheidung aber auch dem Wunsch unserer Versicherten, die sich mehrheitlich für die Einführung von Onlinewahlen aussprechen. Wir begrüßen diesen Beschluss sehr.“

Pawelski: Onlinewahlen werden selbstverständlich werden!

Auch die Bundeswahlbeauftragte Rita Pawelski lobte die Entscheidung des Parlaments ausdrücklich: „Ich freue mich sehr, das ist ein großartiger Erfolg! Die Coronakrise zeigt uns doch deutlich, dass wir beim Thema Digitalisierung noch kräftig zulegen müssen. Arbeit, Schule und Studium können künftig verstärkt von zu Hause aus erledigt werden. Was spricht dagegen, auch die Selbstverwaltungen von dort aus zu wählen“, so Pawelski. „Meine ehemaligen Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag haben heute die Tür in die digitale Zukunft aufgestoßen“, betonte Rita Pawelski.

Die Ersatzkassen und die Bundeswahlbeauftragte setzen sich seit langem für die Einführung von Online-Sozialwahlen ein. Unterstützung erhielten sie dabei unter anderem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Zudem sprechen sich auch die Versicherten der Ersatzkassen für Onlinewahlen aus. Laut einer Forsa-Umfrage des vdek von 2019 sind zwei Drittel (64 Prozent) für die Einführung von Onlinewahlen. Die Sozialwahl findet alle sechs Jahre statt. Sie ist nach Bundestags- und Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Allein bei den Ersatzkassen sind rund 22 Millionen Wahlberechtigte aufgerufen, ihre Stimme abzugeben.

Kontakt

Michaela Gottfried
Askanischer Platz 1
10963 Berlin

Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 12 00
Fax: 0 30 / 2 69 31 – 29 15

E-Mail: presse@vdek.com