Anlässlich der Anhörung des Krankenhaustransparenzgesetzes vor dem Gesundheitsausschuss am 27. September 2023 sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):
„Mit dem geplanten Krankenhaustransparenzgesetz kommen wir dem Ziel einer angemessenen Information der Versicherten über die Qualität und das Leistungsangebot der einzelnen Krankenhäuser näher. Die wesentlichen Informationen über die Qualität der Krankenhäuser sollen transparenter, nachvollziehbarer und übersichtlicher dargestellt werden.
Weitere Informationen ergänzen
Zu den wesentlichen Informationen gehören aber auch die Angaben zu den Mindestmengen, den einzuhaltenden Pflegepersonaluntergrenzen und die Notfallstufen der Krankenhäuser. Auch diese helfen den Versicherten und Angehörigen, vor planbaren Eingriffen fundierte Entscheidungen treffen zu können.
Transparenzverzeichnis als Aufgabe der Selbstverwaltung ausgestalten
Die Stärke unseres Gesundheitswesens ist die patientenorientierte Versorgungsgestaltung über die gemeinsame Selbstverwaltung. Auch beim Krankenhaustransparenzregister sollte diese Perspektive stärker berücksichtigt werden.”
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