Reform Notfallversorgung und Rettungsdienst

Erneut Kostensteigerungen im Bereich Notfall- und Rettungsdienst / Reformen für mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit notwendig

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) fordert, die Reformen der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes jetzt rasch anzugehen und als Gesamtpaket umzusetzen. Anlass sind die erneut deutlichen Kostensteigerungen, die die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu schultern hat. Laut den kürzlich veröffentlichten Jahresergebnissen haben sich die Ausgaben in beiden Bereichen verdoppelt, zugleich bleiben Qualitätsdefizite. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, dazu: „Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, im Notfall schnell und am richtigen Ort hochwertig versorgt zu werden. Dazu brauchen wir die Reformen der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes. Parallelstrukturen, unterschiedliche Länderzuständigkeiten und Trägerschaften führen aktuell zu Kostenintransparenz und Fehlsteuerung in der Versorgung“, so Elsner.

Im Jahr 2023 hat die GKV insgesamt 8,7 Milliarden Euro für die verschiedenen Zweige des Rettungsdienstes ausgegeben. Damit hat sich der Betrag im Vergleich zu vor zehn Jahren verdoppelt (4,4 Milliarden Euro). Besonders drastisch ist die Steigerung beim Einsatz von Rettungswagen. Diese stiegen von 1,7 auf 4,1 Milliarden Euro. „Diese ungebremste Ausgabendynamik zeigt den dringenden Handlungsbedarf. Der Rettungsdienst ist Teil der Notfallversorgung. Daher müssen beide Reformen gemeinsam angegangen und der Bund von seiner Regelungskompetenz im Rettungsdienst Gebrauch machen.”

Bei einem Drittel der Einsätze ist kein Rettungsmittel erforderlich

Längst überfällig ist die Vernetzung der Leitstellen des Rettungsdienstes unter der Rufnummer 112 und des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) unter 116 117. Nach wie vor ist die 112 die erste Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten. Hier wird über den Einsatz des Rettungsmittels entschieden. Für ein Drittel der Einsätze ist ein Rettungsmittel aber nicht erforderlich, da es sich gar nicht um Notfälle handelt. Eine digitale Vernetzung der Leitstellen des Rettungsdienstes und des ärztlichen Bereitschaftsdienstes sollte deshalb Standard in allen Bundesländern sein. Um die Patientinnen und Patienten an den richtigen Ort wie ins Krankenhaus, in die niedergelassene Arztpraxis, in das Pflegeheim usw. zu steuern, bedarf es der Weiterentwicklung zu Gesundheitsleitstellen nach österreichischem Vorbild.

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