Ausgaben für versicherungsfremde Leistungen

vdek unterstützt Klage der Krankenkassen gegen den Bund

Am 11. September 2025 hat der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) beschlossen, die Prozessvertretung zu übernehmen und im Namen nahezu aller Krankenkassen gerichtlich gegen den Bund vorzugehen. Konkret wird gegen die unzureichende staatliche Refinanzierung der Gesundheitsversorgung von Menschen im Bürgergeldbezug geklagt. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und seine Mitgliedskassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk, HEK) begrüßen diesen Schritt ausdrücklich. Denn die vom Bund gezahlten sogenannten Pauschalen decken gerade mal ein Drittel der Kosten für die Versorgung der Bürgergeldbezieher und -bezieherinnen. Jahr für Jahr müssen die Versicherten und Arbeitgeber in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) allein in diesem Bereich rund zehn Milliarden Euro aus Beitragsmitteln einsetzen. Dies ist eine Fehlverwendung von Beitragsmitteln, da die Kosten eigentlich aus Steuermitteln zu bestreiten wären. De facto werden die Krankenkassen also zu einer indirekten Finanzierung der Sozialausgaben des Bundes und der Länder genötigt. Das ist angesichts der dramatischen Finanzlage der GKV und drohender weiterer Beitragssatzsteigerungen nicht länger hinnehmbar.

Politik verweigert Geld, das der Versichertengemeinschaft zusteht

„Die Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Menschen, die Bürgergeld erhalten, ist eine staatliche Aufgabe und nicht Sache der Versicherten und Arbeitgeber“, so vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. „Es ist auch keine akademische Debatte, ob die Kosten aus Steuern oder GKV-Beiträgen finanziert werden. Aktuell werden die Privatversicherten von der Bezahlung ausgenommen. Doch unsere bisherigen Appelle an die Politik laufen ins Leere. Wenn sich die Politik nicht an Regeln hält und seit Jahren Gelder verweigert, die der Versichertengemeinschaft zustehen, gibt es zur Klage keine Alternative. Das hat der Verwaltungsrat des GKV-SV mit seinem Beschluss, im Namen der Kassen vor Gericht zu ziehen, jetzt deutlich gemacht.“

Die Klage wird sich gegen die Bundesrepublik Deutschland richten, vertreten durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), das für die Zuweisung der Mittel an die Krankenkassen zuständig ist. Sie soll noch im Laufe des Jahres 2025 erfolgen, sobald die Zuweisungsbescheide bei den Krankenkassen eingegangen sind.

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