2./3.-Lesung ApoVWG

Apothekenreform: „Einige Fortschritte, aber erhebliche Mehrausgaben“

Am 22. Mai 2026 findet im Bundestag die zweite und dritte Lesung des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) statt. Dazu äußert sich Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) wie folgt:

„Wir unterstützen das mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) verfolgte Ziel, eine flächendeckende Arzneimittelversorgung in Deutschland sicherzustellen. Doch diese Reform wird vor allem teuer. Das liegt unter anderem an der im Zuge des Gesetzes beabsichtigten Erhöhung des Apothekenfixums mittels Verordnung. Das Apothekenfixum soll pauschal in zwei Stufen von aktuell 8,35 auf 9 Euro voraussichtlich ab dem 1. Juli 2026 und dann auf 9,50 Euro ab dem 1. Januar 2027 angehoben werden. Für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bedeutet das Mehrkosten von geschätzt einer Milliarde Euro jährlich, die von den beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgebern aufgebracht werden müssen, ohne dass sich die Versorgung verbessert. Denn von dieser Förderung mit der Gießkanne werden vor allem große, umsatzstarke Apotheken mit vielen Packungsabgaben und der Versandhandel profitieren. Für Apotheken auf dem Land, die die flächendeckende Versorgung sicherstellen, verschlechtert sich die Wettbewerbssituation.

Biologika: Mehrkosten durch Ausschluss von Rabattverträgen

Zu erheblichen Mehrkosten führt auch eine Maßnahme, die auf den letzten Metern noch per Änderungsantrag in das Gesetz gekommen ist und die Pharmaindustrie betrifft: Exklusive Rabattverträge für Biologika sollen ausgeschlossen werden. Damit geht der GKV ein weiteres milliardenschweres Sparpotenzial verloren. Das ist ein Geschenk an die Pharmaindustrie und angesichts der dramatischen Finanzlage der GKV kontraproduktiv. Ebenfalls kontraproduktiv ist, dass neue pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) nun vom Gesetzgeber bestimmt und nicht wie bisher von den Selbstverwaltungspartnern vereinbart werden. Dies widerspricht der Versorgungsnähe.

Wenige Lichtblicke im Gesetz

Doch es gibt auch ein paar Lichtblicke im ApoVWG. Dazu gehört die Flexibilisierung des Apothekenbetriebs durch mehr Kompetenzen für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten.

Gut ist auch, dass der Fonds für pharmazeutische Dienstleistungen (pDL), in dem sich ein Überschuss von mehr als 600 Millionen Euro angesammelt hat, nun abgeschmolzen und die pDL künftig direkt mit den Krankenkassen abgerechnet werden sollen. Das Geld aus diesem Fonds soll zur Finanzierung der Notdienste herangezogen werden. Das hatten wir Ersatzkassen gefordert.“

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