GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz

Elsner zu stationärer Versorgung und GKV-Sparpaket: „Auch Beitragszahlende haben berechtigte Interessen“

Am Montag, 22. Juni 2026, hat sich der Gesundheitsausschuss in einer öffentlichen Anhörung mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) befasst. In Bewertung dieser Anhörung erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„In der Anhörung wurde deutlich: Die schwierige Finanzlage der GKV ist Fakt. Um die GKV-Finanzen zu konsolidieren, braucht es eine faire Lastenteilung und gemeinsame Anstrengung aller Leistungsbereiche. Dem widerspricht, wenn die Krankenhausseite – als größter Ausgabenblock mit einer Steigerung seit 2020 um 36,7 Prozent auf 111,4 Milliarden Euro - erneut Aufweichungen bei der Tarifrefinanzierung und dem Pflegebudget fordert. Dies ginge faktisch zulasten der beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgeber.

So ist die bereits im Kabinettsentwurf vorgesehene hälftige Tarifrefinanzierung zusätzlich zur Grundlohnsumme eine Besserstellung gegenüber den ambulant tätigen Arzt- und Zahnarztpraxen. Die durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) rückwirkend ab 2024 eingeführte vollständige Tarifrefinanzierung setzt falsche Anreize und führte bereits zu Mehrausgaben von über 500 Millionen Euro. Das sogenannte Pflegebudget ist seit 2020 um 65,9 Prozent auf 24,4 Milliarden Euro gestiegen. Dieser Kostensprung lässt sich nicht mit dem Bedarf an pflegerischer Versorgung und einer fairen Vergütung im Krankenhaus rechtfertigen.

Wir begrüßen daher politische Überlegungen, die Pflegekosten wieder in die DRG einzugliedern. Damit wird der Pflegebedarf aufwandsbezogen abgebildet. In diesem Kontext auch die bürokratische und praxisferne Richtlinie zur Personalausstattung PPR 2.0 zu streichen, ist sachgerecht.“

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