Pflegebudget

DKG-Vorschläge zur Reformierung des Pflegebudgets bergen neue Finanzrisiken für die GKV

Im Zuge der Debatte um das Pflegebudget im Krankenhaus, das seit Einführung 2020 zu überproportional steigenden Kosten geführt hat, hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) Änderungsvorschläge gemacht. Die DKG plädiert dafür, das Prinzip der Selbstkostendeckung auszubauen und am ermittelten Bedarf auszurichten. Grundlage dafür soll eine weiterentwickelte Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) sein, über die Pflegepersonal refinanziert wird, das sich aus der Bedarfsbemessung ergibt. Das kommentiert Boris von Maydell, Vorstandsvertreter des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), folgendermaßen:

„Die Forderung der DKG, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) einen Planbedarf an Pflegekräften nach einer weiterentwickelten Pflegepersonalregelung 2.0 finanziert, lehnen wir ab. Sie bedeutet im Ergebnis, dass Krankenkassen Pflegepersonal auch dann bezahlen müssten, wenn es gar nicht real vorhanden ist. Unter anderem, weil viele Krankenhäuser die Vorgaben der Pflegepersonaluntergrenzen, die eine Patientengefährdung vermeiden sollen, nicht einhalten. Zudem schafft eine pauschale Finanzierung eines Planbedarfs Fehlanreize und könnte im Sinne der Gewinnmaximierung dazu verleiten, Personal abzubauen. Der DKG-Vorschlag steht einer bedarfsorientierten Personalplanung fundamental entgegen und führt perspektivisch voraussichtlich sogar zu Mehrkosten von mehreren Milliarden Euro jährlich. Vorschläge, die die Kosten immer weiter in die Höhe treiben, ohne die Versorgung zu verbessern, sind kontraproduktiv.

Pflegebudget setzt Fehlanreize

Bereits heute zeigt sich, dass das Pflegebudget erhebliche Fehlanreize setzt. Deshalb ist zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) eine Änderung vorgesehen, um die Finanzierung von Tätigkeiten aus diesem Topf zu vermeiden, die nicht unmittelbar der Patientenversorgung dienen. Jedoch ist die Klarstellung aus Sicht der Ersatzkassen nicht ausreichend. Wir fordern stattdessen, das Pflegebudget perspektivisch um die ungerechtfertigten Kostensteigerungen der letzten Jahre zu bereinigen und wieder in die Fallpauschalensystematik zurückzuführen. Mit der Einführung des Pflegebudgets sind die Kosten für das Pflegepersonal von 15 Milliarden auf 22,6 Milliarden Euro und die Anzahl der Pflegevollzeitkräfte von 331.000 auf 372.000 überproportional angestiegen (2020 bis 2024). Ohne die Regelung des Pflegebudgets wäre es nur zu einem Ausgabenstieg von 3,6 Milliarden anstatt der 7,6 Milliarden Euro gekommen. Losgelöst davon brauchen wir eine klare Definition, was ‚Pflege am Bett’ bedeutet, um Missbrauch zu vermeiden.”

Kontakt

Michaela Gottfried
Askanischer Platz 1
10963 Berlin

Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 12 00
Fax: 0 30 / 2 69 31 – 29 15

E-Mail: presse@vdek.com