Am 16. April 2026 hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) sagt dazu:
„Die Ministerin hat geliefert und wie angekündigt schnell einen Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze für Versicherte und Arbeitgeber vorgelegt. Das ist gut. Die Maßnahmen sind breit gefächert und betreffen sämtliche Akteure. Nach erster Sichtung zeigt sich jedoch, dass der Arzneimittelbereich nur unterproportional zur Konsolidierung beitragen soll. Das ist angesichts der immer weiter steigenden Ausgaben für Arzneimittel – fast 60 Milliarden Euro 2025 - und der satten Gewinne der Pharmaindustrie nicht nachvollziehbar. Hier muss im weiteren Verfahren deutlich nachgesteuert werden. Auch fehlt die vollständige Umsetzung der von der Finanzkommission vorgeschlagenen Regeln zur Krankenhausabrechnungsprüfung.
Für eine ausgewogene Lastenverteilung muss auch der Staat seine Aufgaben erfüllen und die Finanzierung der Gesundheitskosten für Bürgergeldbeziehende vollständig refinanzieren. Aktuell fehlen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hier rund zwölf Milliarden Euro jährlich. Es ist unfair, dass die Beitragszahlenden der GKV Aufgaben schultern sollen, die eindeutig gesamtgesellschaftlich und somit aus Steuern zu finanzieren sind.“
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