Entschließungsantrag der GMK zum GKV-Sparpaket

Elsner: Beitragssatzstabilität ist auch Ländersache!

Die Länder wollen in der Gesundheitsministerkonferenz einen Entschließungsantrag zur Entlastung der Krankenhäuser auf den Weg bringen, der die Wirkung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) deutlich abschwächen würde. Dazu erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Die Länder sollten keinen weiteren Schutzzaun um die Krankenhäuser bauen. Dies wäre unsolidarisch und unfair gegenüber den anderen Leistungsbereichen und beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgebern. Ziel des Gesetzes ist es, die Beitragssätze zu stabilisieren. Dazu müssen alle Beteiligten ihren Beitrag leisten, auch die Krankenhäuser. Um das Ziel zu erreichen, muss – laut aktueller Schätzung des BMG – eine Deckungslücke von 18,8 Milliarden Euro im Jahr 2027 geschlossen werden. Solange der Bundesfinanzminister keine ausreichende Refinanzierung der Gesundheitskosten für Bürgergeldbeziehende bereitstellt (zwölf Milliarden Euro pro Jahr) und bei der Kürzung des sog. Bundeszuschusses für Familienleistungen bleibt, gibt es keinen Spielraum für teure Ausnahmen.

Die Krankenhäuser sind der größte Kostenblock mit überproportionalen Steigerungen. So sind die Ausgaben in den letzten fünf Jahren um 36,7 Prozent auf aktuell 111,4 Milliarden Euro (2025) angestiegen. Deutschland ist Spitzenreiter bei der Zahl der Krankenhausbetten, von denen aber fast jedes dritte Bett leer steht. Um den notwendigen Strukturwandel hin zu einer bedarfsgerechten Krankenhauslandschaft zu ermöglichen, ist für die nächsten Jahre ein zusätzlicher Transformationsfond von 50 Milliarden Euro aus Steuermitteln bereitgestellt worden. Bereits für 2026 wurden zusätzlich vier Milliarden an sog. Soforttransformationshilfen für die Krankenhäuser gezahlt.

Die Finanzkommission Gesundheit hatte deshalb wichtige und ausgewogene Einsparmaßnahmen empfohlen. Es ist unfair, wenn jetzt für den Krankenhausbereich zusätzlich zur Grundlohnentwicklung ein vollständiger Tarifausgleich gefordert wird. Schon im Kabinettsentwurf wurde die Tarifrefinanzierung mit einem Anteil von 50 Prozent wieder aufgenommen. Das entbindet die Krankenhäuser von jeglicher Verantwortung für Tarifabschlüsse. Bei der einnahmenorientierten Ausgabenpolitik darf es keine Ausnahmen geben.

Problematisch sind auch die Forderungen der Länder in Bezug auf das Pflegebudget. Hier sind die Ausgaben der Krankenkassen seit der Einführung 2020 von 16,6 Milliarden auf 24,2 Milliarden Euro gestiegen. Über die Pflegebudgets wurde seit Jahren auch fachfremdes, nicht-pflegerisch tätiges Personal finanziert. Während die Kommission eine Rückführung des Pflegebudgets in das DRG-System gefordert hat, sieht das BStabG nur noch eine Deckelung des Pflegebudgets vor. Und die Länder unterstützen nicht einmal die Deckelung. Dies verteuert nicht nur die Versorgung, sondern führt zu weiteren Fehlanreizen.

Wenn sich die Länder mit diesen und weiteren Maßnahmen im Krankenhausbereich durchsetzen, schrumpft das anvisierte Sparvolumen um mindestens zwei Milliarden Euro zusammen, ohne dass Vorschläge für eine Gegenfinanzierung vorliegen. Allerdings könnten auch die Länder Verantwortung übernehmen, indem sie endlich ihrer Verpflichtung zur Übernahme der Investitionskosten der Krankenhäuser vollumfänglich nachkämen. Während die Investitionsförderquote 1991 noch 8,9 Prozent betrug, sank sie 2024 auf 3,3 Prozent ab. Um das Niveau von 1991 zu erreichen, wäre eine Erhöhung der Fördermittel um 8,2 Milliarden Euro notwendig. Auch dafür kommen derzeit die Versicherten und Arbeitgeber mit ihren Beiträgen auf.”

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