Zu den aktuellen Finanzergebnissen der gesetzlichen Krankenkassen im ersten Halbjahr 2026 erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):
„Die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stehen weiterhin unter erheblichem Druck. Die Leistungsausgaben stiegen im ersten Halbjahr 2026 mit 7,4 Prozent deutlich stärker als die beitragspflichtigen Einnahmen, die lediglich um durchschnittlich 4,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr zunahmen.
Angesichts dieser Steigerungen ist es fraglich, ob die mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) angestrebte Konsolidierung gelingen kann. Zwar hat die Politik mit dem Gesetz die Rückkehr zu ökonomischer Vernunft eingeleitet, indem nun nicht mehr ausgegeben werden soll, als eingenommen wird. Allerdings wird das Gesetz im Wesentlichen die Preisentwicklungen begrenzen, nicht jedoch in allen Leistungsbereichen die Mengenentwicklung. Hier braucht es eine Anpassung dergestalt, dass Mengenentwicklungen bei der Preisgestaltung Berücksichtigung finden. Vor diesem Hintergrund ist es unverantwortlich, dass aktuell erneut über eine Rücknahme von Maßnahmen diskutiert wird, wie der Abschaffung der Fixkostendegression im Hausarztbereich. Wer eine Konsolidierungsmaßnahme streicht, muss auch neue Vorschläge bringen, wie diese Einsparungen an einer anderen Stelle generiert werden können. Dies gilt auch für andere Leistungsbereiche, wie den Krankenhaus- oder Arzneimittelbereich. So hat die Bundesregierung den Krankenhäusern bereits finanzielle Zugeständnisse in Höhe von 550 Millionen Euro zulasten der Beitragszahlerinnen und -zahler gemacht. Im Arzneimittelbereich sorgen vor allem die neuen patentgeschützten Arzneimittel für erhebliche Kostenanstiege, die durch Maßnahmen des BStabG nicht aufgefangen werden. Weder ist ein dynamischer Herstellerabschlag eingeführt worden, der langfristig die einnahmeorientierte Ausgabenpolitik ermöglicht hätte, noch wird der stattdessen eingeführte zusätzliche Herstellerabschlag für alle Kostentreiber wirken, denn aktuell wird im Fachgremium Standortklausel über Befreiungsmöglichkeiten verhandelt.
Damit die mit dem BStabG angestrebte Vermeidung von Beitragserhöhungen dauerhaft erreicht wird, braucht es weitere Regelungen zur Ausgabensteuerung und strukturelle Reformen, um die Versorgung besser zu steuern und wirtschaftlicher zu gestalten.
Die Finanzergebnisse im Einzelnen
Größte Ausgabenblöcke sind der Krankenhausbereich mit einem Anstieg der Leistungsausgaben von +9,4 Prozent je Versicherten (+5,1 Mrd. Euro), gefolgt von der ärztlichen Versorgung mit +6,1 Prozent (+1,6 Mrd. Euro), und dem Arzneimittelbereich mit +5,2 Prozent (+1,5 Mrd. Euro). Aber auch die Heilmittelversorgung (+0,7 Mrd. Euro) entwickelt sich kostenmäßig mit +9,9 Prozent Anstieg je Versicherten sehr dynamisch, ebenso der Bereich Notfallversorgung und Rettungsdienst mit +7,8 Prozent (+0,3 Mrd. Euro). Dabei spielen nicht nur Preissteigerungen durch höhere Honorare, Pflegeentgeltwerte etc. eine Rolle, sondern auch die Mengenentwicklung. So stiegen im ärztlichen Bereich die Ausgaben im ersten Halbjahr 2026 um 6,1 Prozent an, obwohl der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) einen Orientierungspunktwert von 2,8 Prozent vereinbart hatten. Im Heilmittelbereich stiegen die Ausgaben insgesamt um 9,9 Prozent an, obwohl die Preise im größten Ausgabenblock der Heilmittelversorgung - der Physiotherapie – nur um 2,5 Prozent zunahmen. Hier haben vor allem „neue“ Leistungen (z. B. Blankoverordnung) den sehr hohen Kostenanstieg bewirkt.
Die Zahlen machen deutlich, dass der Druck auf die GKV-Finanzen weiterhin groß ist. Der sich hauptsächlich durch die Erhöhung der Zusatzbeitragssätze ergebende aktuelle Überschuss bringt hier keine Erleichterung, da die Krankenkassen verpflichtet sind, die in den vergangenen Jahren stark abgeschmolzenen Rücklagen wieder aufzufüllen.”
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