Pflegeneuordnungsgesetz

Pflegereform: Notwendige Maßnahmen, aber Lasten ausgewogener verteilen

Am 9. Juni 2026 findet die Fachanhörung zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) im Bundesministerium für Gesundheit statt. Dazu erläutert Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Die soziale Pflegeversicherung (SPV) hat ein großes Defizit. Allein in diesem Jahr fehlt mindestens eine Milliarde Euro inklusive der Darlehen des Bundes. Für das kommende Jahr fehlen nach jetzigem Stand schon 7,6 Milliarden Euro und im Jahr 2028 sogar 15,4 Milliarden Euro. Mit dem PNOG nimmt Gesundheitsministerin Nina Warken eine unausweichliche Kurskorrektur vor, um die Pflegeversicherung zukunftsfest zu machen. Es ist richtig, Versicherte mit erheblichem Pflegebedarf und die Prävention in den Fokus zu nehmen. Doch der Gesetzentwurf ist aktuell noch unausgewogen, da der Bund komplett außen vor bleibt. Die Folgen sind hohe Belastungen für Pflegebedürftige und Beitragszahlende – vor allem durch die geplante zeitliche Streckung der Zuschüsse für Pflegeheimbewohnende und den Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze. Hier muss dringend nachgesteuert werden.

Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige zurücknehmen

Es ist ein völlig falsches Signal, wenn die gesellschaftlich so wichtige Pflege durch An- und Zugehörige durch die Senkung ihrer Rentenversicherungsbeiträge unattraktiver gestaltet werden soll. Diese Maßnahme trifft in erheblichem Maße Frauen, die ohnehin wegen der Kindererziehung oft geringere Rentenversicherungszeiten aufweisen.

Zudem muss der Staat die Beiträge der Renten- und Arbeitslosenversicherung für pflegende Angehörige ausgleichen, die die SPV auftragsweise für den Staat übernimmt. Das sind sechs bis sieben Milliarden Euro jährlich für 2027 bis 2030. Zudem muss der Staat endlich seine Coronaschulden in Höhe von 5,2 Milliarden Euro begleichen.

Unverständlich ist auch, warum die private Pflegeversicherung mit Versicherten mit einem strukturell geringeren Pflegerisiko, niedrigeren Beiträgen und hohen Rücklagen außen vor bleibt. Aus Sicht der Ersatzkassen wäre es sinnvoll, hier einen Solidarausgleich einzuführen. Das würde die SPV um weitere zwei Milliarden Euro jährlich entlasten.

Gut: Dynamisierung der Leistungsbeträge

Gut ist, dass mit der geplanten Dynamisierung der Leistungsbeträge eine langjährige Forderung der Ersatzkassen umgesetzt werden soll. Diese Entlastungsmaßnahme für Pflegebedürfte soll 2028 regelhaft auf Basis der Inflationsrate erfolgen. Dass die Schwellenwerte zur Feststellung des Pflegegrades grundsätzlich angepasst und Pflegegrade häufiger befristet werden sollen, halten wir für sachgerecht und entspricht dem Ziel, Pflegeleistungen passgenau an den Bedarfen auszurichten.

Zu den richtigen Vorhaben des Gesetzes zählen auch die Überführung verschiedener Leistungen in neue ambulante Sach- und Entlastungsbudgets, die zu einer besseren Zielgenauigkeit und mehr Entscheidungsfreiheit der Pflegebedürftigen führen. Ebenso unterstützen wir die Einführung eines verpflichtenden Pflege-Cockpits als Online-Plattform für Versicherte und die mit dem Digitalpakt Pflege beabsichtigte Digitalisierungsoffensive.”

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