Referentenentwurf Pflegereform

vdek: Entschlossene Schritte zur Stabilisierung der Pflegeversicherung, aber faire Lastenverteilung bleibt aus

Den heute bekanntgewordenen Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) kommentiert Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), wie folgt:

„Die soziale Pflegeversicherung (SPV) steht vor enormen finanziellen Herausforderungen. Die von Bundesministerin Warken genannten Finanzierungslücken in Höhe von 7,6 Milliarden Euro für 2027 und 15,4 Milliarden Euro für 2028 verdeutlichen den dringenden Handlungsbedarf. Mit dem Gesetzentwurf setzt die Ministerin ein klares Signal, allerdings entzieht sich der Staat weiter seinen finanziellen Verpflichtungen. Gut ist, dass stärker auf Prävention und Rehabilitation gesetzt wird und Menschen über Pflegebegleitungen besser unterstützt werden sollen. Rund 86 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt – diese Realität muss sich in der Reform widerspiegeln. Deshalb lehnen wir die vorgesehene Reduzierung der Beiträge zur Rentenversicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen ab.

Wir begrüßen, dass nun ab 2028 eine regelhafte Dynamisierung der Leistungsbeträge erfolgt. Im Interesse der zukünftigen Tragfähigkeit der Pflegeversicherung ist es auch richtig, sich stärker auf diejenigen zu konzentrieren, die einen erheblichen Pflegebedarf haben. Die geplante Anpassung der Schwellenwerte zur Feststellung des Pflegegrades und eine häufigere Befristung von Pflegegraden ist deshalb aus unserer Sicht sachgerecht.

Insgesamt vermissen wir an dem vorliegenden Referentenentwurf jedoch die faire Lastenverteilung. Die Pflegeversicherung ist richtigerweise als Teilleistungsversicherung konzipiert. Gerade deshalb ist eine faire und ausgewogene Finanzierung entscheidend, bei der der Staat für die ihm obliegenden Aufgaben auch aufkommen muss. Die Versicherten werden nun durch eine höhere Beitragsbemessungsgrenze und die Pflegebedürftigen in der stationären Pflege durch die geplante zeitliche Streckung der Zuschüsse für Pflegeheimbewohnende zusätzlich belastet. Bei den Eigenanteilen ist die Belastungsgrenze erreicht. Der Staat entzieht sich seiner finanziellen Verpflichtung: Weder werden Coronaschulden ausgeglichen, noch gibt es eine Lösung bei der Erstattung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige (jährlich fünf Milliarden Euro). Auch zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung sehen wir durch das ungleich verteilte Pflegerisiko eine deutliche Schieflage. Es ist nicht erklärbar, warum die Finanzierung des Pflegebedarfs in einer älter werdenden Gesellschaft nicht gleichmäßig auf starke und schwächere Schultern verteilt wird. Dieser Konstruktionsfehler der Pflegeversicherung sollte endlich behoben werden. Ein Solidarausgleich würde die SPV jährlich um zwei Milliarden Euro entlasten.”

Kontakt

Michaela Gottfried
Askanischer Platz 1
10963 Berlin

Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 12 00
E-Mail: presse@vdek.com