Mit Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) zum 11.05.2019 ist die Zuständigkeit über den Abschluss der Versorgungsverträge für die einzelnen Heilmittelbereiche nach § 125 SGB V von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen auf den Spitzenverband Bund der Krankenkassen übergegangen. Mit Inkrafttreten der neuen Versorgungsverträge verlieren die bisherigen Vereinbarungen ihre Gültigkeit. Nachfolgend sind die jeweils aktuell gültigen sowie die ihnen vorangehenden Versorgungsverträge eingestellt.
Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie