Versorgung mit Sehhilfen
Rahmenverträge zur Versorgung der Ersatzkassenversicherten mit Sehhilfen
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat als Bevollmächtigter der Ersatzkassen zum 01.09.2024 einen Rahmenvertrag zur Versorgung der Ersatzkassenversicherten mit Sehhilfen geschlossen.
Der Vertrag beinhaltet die Produkte
- Brillengläser
- Kontaktlinsen
- vergrößernde Sehhilfen
Er gilt für alle Mitgliedskassen des vdek und ersetzt den Rahmenvertrag vom 01.07.1994 einschließlich dessen Protokollnotizen und Anlagen.
Darüber hinaus hat der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) als Bevollmächtigter der Ersatzkassen zum 01.01.2026 einen Rahmenvertrag zur Versorgung der Ersatzkassenversicherten mit Kontaktlinsen geschlossen.
Der Vertrag beinhaltet die Produkte
- therapeutische Kontaktlinsen
- Sehschärfe verbessernde Kontaktlinsen
Er gilt für alle Mitgliedskassen des vdek.
Wenn Sie Interesse an einem Vertragsbeitritt haben, können Sie die Verträge zur Einsicht und die Beitrittsunterlagen anfordern. Schreiben Sie uns dafür eine Mail an
Auch Fragen beantworten wir Ihnen gern auf diesem Wege.
Beitreten können alle Leistungserbringer, die eine gültige Präqualifizierung für die vertragsgegenständlichen Versorgungsbereiche haben.