Einwurf

Was bis zur Wahl 2017 zu tun ist

Die große Koalition hat mit 15 Gesetzen in 15 Monaten in zwei Jahren einen Großteil des gesundheitspolitischen Programms vom Koalitionsvertrag abgearbeitet. Jetzt bereitet sie sich langsam aber sicher auf die bevorstehende Bundestagswahl 2017 vor. Was ist also bis zur Wahl noch zu erwarten?

Zum einen steht nun die Umsetzung der Reformen wie die Klinikreform an. Es müssen praxistaugliche Lösungen gefunden, unnötige (Bürokratie-)Kosten vermieden und dafür gesorgt werden, dass gutgemeinte Maßnahmen nicht ins Leere laufen. Das wird nicht leicht. So wird es mehrere Jahre dauern, bis allein die Vorgaben zur Qualitätsorientierung in den Krankenhäusern umgesetzt werden können. Beim Pflegestellenförderprogramm geht es darum, dass das viele Geld auch nachhaltig zu mehr Pflege am Bett führt und nicht für andere Maßnahmen zweckentfremdet wird. Die Klinikreform wird die Beitragszahler Milliarden Euro kosten, da kann es jetzt nur noch heißen: Das Beste draus machen. Die Bundesregierung will zudem noch einige offene Punkte aus dem Koalitionsvertrag abarbeiten.

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Die Bundesregierung sollte auch das Thema Finanzen der GKV noch einmal anfassen.

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek

Dazu gehören das Bundesteilhabegesetz, das Kommunale Pflegestärkungsgesetz (KPSG) sowie das Pflegeberufsgesetz. Beim Letzteren geht es um eine Generalisierung der Pflegeausbildung und eine stärkere Akademisierung der Pflege. Das KPSG hat zum Ziel, die Rolle der Städte und Gemeinden in der alternden Gesellschaft zu stärken und Sozialversicherungen und Kommunen zum Beispiel in der Pflegeberatung stärker zu verzahnen. Das Bundesteilhabegesetz will die Lebenssituation der Behinderten verbessern, etwa durch mehr Beratung und Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger. Ohne Zweifel nachvollziehbare Reformziele – doch darf es am Ende nicht zu einer Lastenverschiebung in Richtung gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung kommen. Ob es Reformen im Arzneimittelbereich gibt, bleibt abzuwarten. Angesichts der immensen Ausgabenschübe im Arzneibereich sollte es hier aber mehr ums Sparen als ums Ausgeben gehen. Die Bundesregierung sollte auch das Thema Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) noch einmal anfassen. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz steigt nächstes Jahr um 0,2 Prozentpunkte auf 1,1 Prozent. Um die im Wahljahr 2017 weiter steigenden Zusatzbeiträge abzufedern, sollte wenigstens die Liquiditätsreserve im Gesundheitsfonds auf 35 Prozent einer Monatsausgabe abgeschmolzen und den Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden. Und auch das Thema morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) muss noch auf die Agenda, um weitere Wettbewerbsverzerrungen zulasten der Ersatzkassen zu unterbinden. Schließlich ist die Debatte um die paritätische Finanzierung wieder zu führen, denn auf Dauer ist die einseitige Belastung der Versicherten keine Lösung in einer solidarischen  Krankenversicherung.

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