Heilmittelversorgung

Masseur und Patient

Versicherte haben nach § 32 SGB V Anspruch auf Versorgung mit Heilmitteln, soweit sie nicht nach § 34 SGB V ausgeschlossen sind. Zu den Heilmitteln zählen Maßnahmen der Physiotherapie, der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, der Ergotherapie, der Podologie sowie der Ernährungstherapie.

Abrechnungsverfahren für Heilmittelerbringer

Die Leistungserbringer von Heil- und Hilfsmitteln sind verpflichtet, den Krankenkassen die Abrechnungen im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern zu übermitteln. Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens haben die gesetzlichen Krankenkassen einheitlich in Richtlinien beschrieben.

Heilmittel-Richtlinien und Empfehlungen

Die Versorgung der Versicherten mit Heilmitteln wird durch die Heilmittel-Richtlinien nach § 92 Abs. 1 SGB V gesichert, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen werden und verbindlichen Charakter haben. Innerhalb des in den Heilmittel-Richtlinien beschriebenen Leistungsrahmens regeln die Rahmenempfehlungen die Details für eine einheitliche Versorgung. Die Rahmenempfehlungen werden von den maßgeblichen Spitzenverbänden und Organisationen beschlossen.

Verträge und Vergütung im Heilmittelbereich

Die Verträge über die Einzelheiten der Versorgung mit dem jeweiligen Heilmittel schließt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen mit bindender Wirkung für die Krankenkassen mit den für die Wahrnehmung der Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer (§125 Abs. 1 SGB V). Die Verträge für die einzelnen Heilmittelbereiche einschließlich der Vergütungsvereinbarungen können Sie hier einsehen:

Zulassung und Weiterbildung für Heilmittelerbringer

Jeder Anbieter von Heilmitteln bedarf einer Zulassung nach § 124 SGB V. Seit dem 01.09.2019 gibt es ein deutlich vereinfachtes Zulassungsverfahren für Heilmittelerbringer. Die Leistungserbringer können sich für ihre Zulassung, für Datenänderungen oder Fragen zur Abrechnungsbefugnis für die Zertifikatsposition in der Physiotherapie in den Ländern an zentrale Zulassungsstellen der GKV wenden. Träger der Zulassungsstellen sind Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen.  Eine Übersicht regional zuständiger Zulassungsstellen und deren Kontaktdaten finden Heilmittelerbringer unter: www.zulassung-heilmittel.de.

GKV - Heil- und Hilfsmittel, je Versicherten/je Versicherter in Euro und Veränderung zum Vorjahr in Prozent, 2017 bis 2022
JahrHilfsmittelHeilmittelHeil- und Hilfsmittel
2017111,7193,57205,28
2018115,90104,19220,08
2019123,16119,43242,58
2020126,93121,32248,25
2021133,51142,31275,81
2022140,76148,65289,41

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