GKV - Deckungsgrad der Zuweisungen
für die berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben in Millionen EUR
2011 - 2019
Durch das im April 2020 in Kraft getretene „Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz“ (GKV-FKG) wird der Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich gestärkt. Die im GKV-FKG vorgesehene Reform des Finanzausgleichs der Kassen (Morbi-RSA) lässt im Zusammenwirken mit den anderen Reformelementen erwarten, dass sich die massiven Verwerfungen zwischen den Kassenarten im Wettbewerb verringern. Damit wird erreicht, dass die Beitragsgelder wieder dorthin fließen, wo sie für die Versorgung der Versicherten benötigt werden. Zudem können Manipulationen im Morbi-RSA wirksam bekämpft werden.
Die Schere zwischen den Über- und Unterdeckungen klafft immer weiter auseinander. Laut den aktuellsten Zahlen (RSA-Schlussausgleich 2018) liegt die Differenz zwischen Über- und Unterdeckungen allein 2018 bei rund 2,6 Milliarden Euro. Hier bestand dringender Handlungsbedarf, der mit der Reform des Finanzausgleichs künftig abgedeckt wird.
für die berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben in Millionen EUR
2011 - 2019
Außerdem ist ausdrücklich zu begrüßen, dass mit dem Kassenwettbewerbgesetz die Kompetenzen der Sozialen Selbstverwaltung erhalten bleiben und nun doch nicht durch den neuen - aus hauptamtlichen Vorständen der Krankenkassen bestehenden - Lenkungs- und Koordinierungsausschuss (LKA) beim GKV-Spitzenverband (GKV-SV) eingeschränkt werden.
Kurz vor Wirksamwerden des neu gestalteten Finanzausgleichs der Krankenkassen zum 1. Januar 2021 stellten nun jedoch einige AOK mit einem Gutachten die Rechtmäßigkeit des „Regionalfaktors“ als Teil des Maßnahmenpakets der Morbi-RSA-Reform infrage. Was war Stein des Anstoßes? Die sogenannte Regionalkomponente soll die finanziellen Belastungen zwischen den Krankenkassen ausgleichen, die auf regional unterschiedliche Ausgabenstrukturen zurückzuführen sind. Beispielsweise können die Krankheits- und Sterbefälle von Region zu Region variieren. In Umsetzung der Reform musste das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) auf Basis des Gutachtens des Wissenschaftlichen Beirats statistisch signifikante regionale Variablen für Gemeinden und Gemeindeverbünde definieren. Als eine der zehn Variablen wurden die „Sterbekosten“ identifiziert. Hiergegen wendeten sich die Regionalkassen AOK Plus, AOK Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt und AOK Bremen/Bremerhaven. Die Variable Sterbekosten wurde mithilfe eines Gutachtens als angeblich angebotsorientiert und damit nicht berücksichtigungsfähig eingeordnet. Dabei handelt es sich um genau die Krankenkassen, die vom Morbi-RSA in alter Fassung besonders profitierten und deshalb Zusatzbeitragssätze erheben konnten, die deutlich unter dem Durchschnitt von derzeit 1,1 Prozent liegen.
Der vdek und der BKK-Dachverband e.V. beauftragten daraufhin ebenso ein Gutachten zu den rechtlichen Anforderungen an die Festlegung regionaler Merkmale im Risikostrukturausgleich.
Gutachten im Auftrag des vdek und des BKK-Dachverbandes e.V. zu den rechtlichen Anforderungen an die Festlegung regionaler Merkmale im Risikostrukturausgleich (RSA) der gesetzlichen Krankenversicherung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung
Das BAS ließ sich am Ende von dem Versuch der AOK, die Reform im letzten Moment zu verhindern, nicht beeindrucken und veröffentlichte pünktlich zum 30. September 2020 die Festlegung zum Klassifikationsmodell 2021. Die Sterbekosten sind weiterhin als Regionalmerkmal enthalten und dies wird ausführlich begründet. Der Umsetzung des Morbi-RSA in neuer Fassung steht nichts mehr entgegen.
Durch das heute im Bundestag verabschiedete „Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz“ (GKV-FKG) wird der Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung gestärkt. Das erklären der vdek, der BKK Dachverband e.V. und der IKK e.V. in Berlin. Das Bündnis begrüßt, dass die im GKV-FKG vorgesehene Morbi-RSA-Reform als Gesamtpaket beschlossen wurde. » Lesen
#regionalstark. Die bundesweit organisierten Ersatzkassen betonen in einer gemeinsamen Öffentlichkeitsinitiative ihre Stärke in der regionalen Versorgung. „Im Zusammenhang mit der mittlerweile von der AOK sehr unsachlich geführten Diskussion um das Faire-Kassenwahl-Gesetz (GKV-FKG) werden Mythen über die regionale Versorgung verbreitet, die einer sachlichen Debatte nicht standhalten“, so vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. » Lesen
Gesetz für einen fairen Wettbewerb in der GKV (vormals: „Faire-Kassenwahl-Gesetz“) » Lesen
Die bundesweit geöffneten Ersatzkassen sowie die Betriebs- und Innungskrankenkassen weisen die Behauptung der AOK, nur die regionalen Krankenkassen könnten eine gute Versorgung vor Ort gewährleisten, entschieden zurück. Das sei eine unseriöse Unterstellung mit dem Ziel, die geplante Morbi-RSA-Reform, die bundesweite Öffnung der regional organsierten AOKn sowie die Vereinheitlichung der Aufsichtsstrukturen durch das Faire-Kassenwahl-Gesetz (GKV-FKG) zu verhindern, so Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. » Lesen
Die Ersatzkassen, BKKen und IKKen werden durch den Morbi-RSA weiter massiv benachteiligt. Das zeigen die aktuellen Zahlen des RSA-Schlussausgleichs 2018. Die Verbände der Kassen fordern nun vom Bundesrat, dass die geplante RSA-Reform ohne Abstriche umgesetzt wird, um endlich fairen Wettbewerb in der GKV zu ermöglichen. » Lesen
Mit der Morbi-RSA-Reform im Gesetzentwurf zum GKV-FKG ist der Bundesregierung ein gutes, ausgewogenes Gesamtpaket gelungen, so vdek, BKK Dachverband und IKK e.V. im Vorfeld der Bundestags-Anhörung des FKG. Mit dem Maßnahmenbündel könne endlich ein Gleichgewicht im GKV-Zuweisungssystem hergestellt werden. Das Paket dürfe auf keinen Fall aufgeschnürt werden. » Lesen
Der Risikostrukturausgleich (RSA) ist eine Ausgleichszahlung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung zur gerechten Verteilung von Gesundheitskosten. » Lesen