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Gesetzliche Krankenkassen und Leistungserbringer können über verschiedene Kooperationen Modellvorhaben erproben und Versorgungsinnovationen etablieren. Dazu gehören Selektivverträge, strukturierte Behandlungsprogramme und Verträge zur Integrierten Versorgung. Ihre Rolle neben der Regelversorgung ist aus Krankenkassensicht sehr bedeutsam, um neue Impulse in der Versorgungslandschaft zu setzen