Einwurf

Ambulante ärztliche Versorgung zukunftssicher aufstellen

Die ambulante ärztliche Versorgung ist das Rückgrat der medizinischen Versorgung. Die niedergelassenen Arztpraxen sind in der Regel die erste Anlaufstelle für die Versicherten im Krankheitsfall. Immer mehr ehemals stationär erbrachte Leistungen können heute auch ambulant behandelt werden. Das ist gut für die Patientinnen und Patienten und kostengünstiger als eine Behandlung im Krankenhaus. Dafür müssen wir unsere ambulanten Versorgungsstrukturen weiter stärken und modernisieren. Die älter werdende Bevölkerung, der medizinische Fortschritt und der zunehmende Fachkräftemangel gerade in ländlichen und strukturschwachen Regionen erfordern neue sektorenübergreifende Versorgungskonzepte und neue Kooperationsformen zwischen nichtärztlichen und ärztlichen Heilberufen.

vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner

Wir wollen für unsere Versicherten eine gute Versorgung organisieren. Dieses Ziel wird mit dem vom Kabinett beschlossenen Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) nur bedingt erreicht. Dies gilt vor allem für die geplante vollständige Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung.

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek

In ländlichen Regionen mit (drohenden) Versorgungsengpässen werden die Leistungen heute schon nahezu vollständig und unquotiert vergütet. Eine vollständige Entbudgetierung führt dazu, dass Beitragsgelder mit der Gießkanne verteilt werden, egal ob es sich um unterversorgte oder überversorgte Regionen handelt. Kostenpunkt für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV): 300 Millionen Euro pro Jahr. Die jahresbezogene Chroniker- und Vorhaltepauschale kann dagegen positive Anreize setzen. Die Chronikerregelung ersetzt die quartalsbezogene Abrechnung und kann dazu führen, dass nicht notwendige Arztbesuche vermieden werden. Die Zahlung einer Vorhaltepauschale an Arztpraxen ist an Bedingungen geknüpft wie regelmäßige Hausbesuche oder bedarfsgerechte Öffnungszeiten. Positiv ist, dass Gesundheitskioske und die Bonifizierung der hausarztzentrierten Versorgung vom Tisch sind. Diese Angebote hätten keinen wesentlichen Mehrwert gehabt, aber hohe Kosten produziert.

Eine zielgerichtete Förderung neuer Kooperationsformen wie das Konzept der Regionalen Gesundheitszentren (RGZ) der Ersatzkassen, mit denen in ländlichen Regionen eine strukturierte Primärversorgung aufgebaut wird, finden sich in dem Gesetz jedoch nicht. Deshalb sollten jetzt weitere Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren vorgenommen werden. Die Stärkung der ambulanten Versorgung wird zudem nur gelingen, wenn rasch substanzielle Reformen im stationären Bereich, in der Notfallversorgung und im Rettungsdienst auf den Weg gebracht werden. So viel ambulant wie möglich, dieser Grundsatz gilt heute mehr denn je.

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