Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP)
Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) will die Bundesregierung die Kompetenzen von Pflegefachpersonen stärken, bürokratische Belastungen reduzieren und die pflegerische Versorgung weiterentwickeln. Pflegefachpersonen sollen künftig entsprechend ihrer Qualifikation mehr Aufgaben eigenverantwortlich übernehmen können, die bislang Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. Zudem werden neue Versorgungsformen ermöglicht und bestehende Regelungen in der sozialen Pflegeversicherung vereinfacht.
Das Gesetz geht auf das ursprünglich als Pflegekompetenzgesetz (PKG) bezeichnete Vorhaben zurück, das bereits in der 20. Wahlperiode auf den Weg gebracht worden war. Das BEEP wurde am 22. Dezember 2025 ausgefertigt, am 29. Dezember 2025 verkündet und ist überwiegend am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Weitere Regelungen gelten seit dem 1. Juli 2026 beziehungsweise treten am 1. Januar 2027 in Kraft.
Erweiterte Befugnisse für Pflegefachpersonen
Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Erweiterung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen. Diese sollen künftig bestimmte heilkundliche Leistungen eigenverantwortlich erbringen können, die bislang grundsätzlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. Dazu gehören insbesondere Aufgaben bei der Versorgung chronisch erkrankter Menschen, etwa im Bereich des Wundmanagements oder der Behandlung von Diabetes.
Welche Leistungen Pflegefachpersonen übernehmen dürfen, soll in differenzierten Leistungskatalogen festgelegt werden. Dabei sind die jeweiligen beruflichen Qualifikationen und Kompetenzen zu berücksichtigen. Die entsprechenden Vereinbarungen sollen unter Beteiligung des GKV-Spitzenverbandes, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und maßgeblicher Pflegeorganisationen erarbeitet werden.
Ziel ist es, die vorhandenen Kompetenzen der Pflegefachpersonen besser zu nutzen, die Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsberufen weiterzuentwickeln und die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern.
Bürokratieabbau in der Pflege
Das BEEP sieht verschiedene Maßnahmen vor, um Pflegebedürftige, Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen von bürokratischen Anforderungen zu entlasten.
So werden die verpflichtenden Beratungsbesuche für Pflegegeldbeziehende mit Pflegegrad 4 und 5 von einem vierteljährlichen auf einen halbjährlichen Turnus reduziert. Bei Bedarf können die Beratungsangebote weiterhin häufiger in Anspruch genommen werden.
Weitere Maßnahmen betreffen die Vereinfachung von Verwaltungs- und Dokumentationsverfahren sowie die stärkere Nutzung digitaler Prozesse. Dadurch sollen Pflegefachpersonen und Pflegeeinrichtungen mehr Zeit für die unmittelbare Versorgung pflegebedürftiger Menschen erhalten.
Neue gemeinschaftliche Wohnformen und Weiterentwicklung der Versorgung
Mit dem Gesetz werden gemeinschaftliche Wohnformen als zusätzliche Versorgungsmöglichkeit für pflegebedürftige Menschen gestärkt. Diese sollen eine Alternative zur klassischen vollstationären Pflege und zur Versorgung im eigenen Haushalt bieten.
Für gemeinschaftliche Wohnformen werden eigene leistungsrechtliche Rahmenbedingungen in der sozialen Pflegeversicherung geschaffen. Ziel ist es, selbstbestimmtes Wohnen mit einer verlässlichen pflegerischen Versorgung zu verbinden.
Darüber hinaus enthält das BEEP Regelungen zur Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstrukturen, zur Förderung innovativer Versorgungsangebote und zur Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung in der Pflege.
Weitere Regelungen zur gesetzlichen Krankenversicherung
Im parlamentarischen Verfahren wurden dem BEEP zusätzliche Regelungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinzugefügt. Dazu gehören Maßnahmen zur kurzfristigen Begrenzung der GKV-Ausgaben im Jahr 2026.
Vorgesehen sind unter anderem eine Begrenzung des Anstiegs der Verwaltungskosten der Krankenkassen sowie eine vorübergehende Reduzierung der Fördermittel des Innovationsfonds. Auch im Bereich der Krankenhausvergütung werden Maßnahmen zur Begrenzung der Ausgabenentwicklung umgesetzt.
Diese Regelungen gehen auf die Einigung im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat im Dezember 2025 zurück.
Stellungnahmen und Pressemitteilungen des vdek
Stellungnahmen
vdek-Stellungnahme vom 02.10.2025 zum Kabinettsentwurf des BEEP
vdek-Stellungnahme vom 04.07.2025 zum Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetzes