Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist eine Gemeinschaftseinrichtung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Der MDK ist in jedem Bundesland als eigenständige Arbeitsgemeinschaft organisiert. Die Kranken- und Pflegekassen sind verpflichtet, den MDK in bestimmten Fällen bei wichtigen Leistungsentscheidungen mit Begutachtungen zu beauftragen. Der MDK hat als unabhängige Instanz dabei die Aufgabe, die medizinischen und pflegerischen Fragestellungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen zu beantworten und ihnen dadurch eine medizinische Grundlage für ihre leistungsrechtlichen Entscheidungen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus überprüft der MDK in bestimmten Fällen aus medizinischer Sicht die Richtigkeit der Abrechnungen der Krankenhäuser. Weiterhin beauftragen die Pflegekassen den MDK mit der Prüfung, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welche Stufe der Pflegebedürftigkeit (ab 1.1.2017 Pflegegrade) vorliegt. Zudem führt der MDK im Auftrag der Pflegekassen Einzelfallbegutachtungen, Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen sowie sozialmedizinische Beratungsleistungen durch.
Organe des MDK sind der Verwaltungsrat und der Geschäftsführer. Der Geschäftsführer führt die Geschäfte des MDK nach den Richtlinien des Verwaltungsrats. Er stellt den Haushaltsplan auf und vertritt den MDK gerichtlich und außergerichtlich. Der Verwaltungsrat wird von den Selbstverwaltungsgremien (Vertreterversammlungen) der Mitglieder gewählt. Der Verwaltungsrat hat
die Satzung zu beschließen
den Haushaltsplan festzustellen
die jährliche Betriebs- und Rechnungsführung zu prüfen
Richtlinien für die Erfüllung der Aufgaben des MDK unter Berücksichtigung der Richtlinien und Empfehlungen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen nach § 282 Abs. 2 SGB V aufzustellen
Nebenstellen zu errichten und aufzulösen
den Geschäftsführer zu wählen und zu entlasten
Die Fachaufgaben des MDK werden von Ärzten und Angehörigen anderer Heilberufe sowie von Pflegefachkräften wahrgenommen.
Die zur Finanzierung der Aufgaben des MDK gemäß § 275 Absätze 1 bis 3a SGB V sowie zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit erforderlichen Mittel werden von den Kranken- und Pflegekassen durch eine Umlage je Mitglied der offiziellen Statistik KM 6 erbracht. Darüber hinausgehende Leistungen werden durch ein aufwandorientiertes Nutzerentgelt finanziert.
Vor dem Hintergrund der durch Bundesregierung und Landesregierungen für November beschlossenen Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Infektionszahlen werden keine Qualitätsregelprüfungen in der ambulanten und stationären Pflege durchgeführt. Ebenso finden in dieser Zeit keine persönlichen Hausbesuche zur Feststellung des Pflegegrades statt. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband und die Medizinischen Dienste in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit und PKV-Verband verständigt. » Lesen
23.09.2020 - Corona und Pflege: MDS aktualisiert FAQ
Die Corona-Pandemie stellt eine große Herausforderung für den öffentlichen Gesundheitsdienst sowie für die medizinische und pflegerische Versorgung dar. Daher haben die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) ihre Unterstützung zur Bewältigung der Krise angeboten. Über 800 MDK-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind derzeit in den Gesundheitsämtern sowie in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern auf freiwilliger Basis tätig. » Lesen
19.03.2020 - Pflegeversorgung: Koordination auf Landesebene notwendig
Erklärung des MDS-Geschäftsführers Dr. Peter Pick zum heutigen Ministergespräch zur Entlastung der pflegerischen Versorgung aufgrund der Corona-Pandemie: Eine spürbare Entlastung für die bundesweit über 25.000 Pflegeeinrichtungen (die MDK beschäftigen dort 3.500 Pflegekräfte) soll die befristete Aussetzung der jährlichen Qualitätsprüfungen in Einrichtungen sowie der Verzicht auf die persönliche Pflegebegutachtung Pflegebedürftiger zur Einstufung in die Pflegegrade bringen. Vorstellbar seien auch weitere Maßnahmen wie die Unterstützung der Gesundheitsämter vor Ort durch MDK-Mitarbeiter bei der Nachverfolgung von Infektionsketten. » Lesen
19.03.2020 - Schutz der Versicherten hat Vorrang – körperliche Untersuchungen durch Medizinischen Dienst ausgesetzt
Erklärung des MDS-Geschäftsführers Dr. Peter Pick zum heutigen Ministergespräch zur Entlastung der pflegerischen Versorgung aufgrund der Corona-Pandemie: Eine spürbare Entlastung für die bundesweit über 25.000 Pflegeeinrichtungen (die MDK beschäftigen dort 3.500 Pflegekräfte) soll die befristete Aussetzung der jährlichen Qualitätsprüfungen in Einrichtungen sowie der Verzicht auf die persönliche Pflegebegutachtung Pflegebedürftiger zur Einstufung in die Pflegegrade bringen. Vorstellbar seien auch weitere Maßnahmen wie die Unterstützung der Gesundheitsämter vor Ort durch MDK-Mitarbeiter bei der Nachverfolgung von Infektionsketten. » Lesen
18.03.2020 - Medizinische Dienste bieten Unterstützung an
Vor dem Hintergrund der sich durch die Corona-Pandemie abzeichnenden Engpässe in der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung ziehen die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) in Betracht, MDK-Mitarbeiter dem gesundheitlichen und pflegerischen Versorgungssystem und öffentlichen Stellen, wie den Gesundheitsämtern vor Ort, zur Verfügung zu stellen. » Lesen
Der vdek informiert über aktuelle Entwicklungen, Hintergründe und Empfehlungen zur Corona-Pandemie hinsichtlich ausgewählter Informationen für die Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk, HEK) und für die weiteren GKV-Verbände. » Lesen
Das MDK-Reformgesetz mit der Reform der Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) und der Krankenhausabrechnungsprüfungen wird heute im Bundestag verabschiedet. Positiv wertet vdek-Verbandsvorsitzender Uwe Klemens die Nachbesserungen insbesondere um die Rolle der Sozialen Selbstverwaltung. » Lesen
Standards und Normen für den Datenaustausch im Gesundheits- und Sozialwesen sind elementare Voraussetzungen, um einen effizienten, transparenten, sicheren und wirtschaftlichen Datenaustausch zwischen den beteiligten Datenaustauschpartnen sicherzustellen. Der Datenaustausch zwischen Kranken-/Pflegekassen und den Medizinischen Diensten (MDK) basiert auf §§ 275 SGB V ff. und §§ 18 ff. SGB XI. » Lesen
Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in medizinischen und pflegerischen Fragen. » Lesen