Sozialwahl 2017

Staatsangehörigkeit spielt bei Sozialwahl keine Rolle

Im Gegensatz zu den Bundestags- oder Landtagswahlen muss man bei der Sozialwahl nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, um wählen zu dürfen. Denn hier gilt: Mitglieder der Ersatzkassen BARMER, TK, DAK-Gesundheit, KKH und hkk und Beitragszahler und Rentner der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Saarland haben unabhängig von ihrer Nationalität Wahlrecht. Aus diesem Grund gibt es auch Informationen zur Sozialwahl in zehn verschiedenen Sprachen - darunter in Englisch, Französisch, Russisch und Türkisch. Fremdsprachige Informationsflyer können auf www.sozialwahl.de heruntergeladen oder dort bestellt werden.

Selbstverwalter vertreten Wähler-Interessen

Mit ihrer Stimme entscheiden die Versicherten und Rentner darüber, wer ihre Interessen in den Gremien der Selbstverwaltung vertritt. Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl. Für die Wähler fallen dabei keine Portokosten an. Wer noch keine Wahlunterlagen erhalten hat, obwohl er wahlberechtigt ist, kann diese ab sofort bei seinem Sozialversicherungsträger anfordern. Am 31. Mai 2017 muss der rote Wahlbriefumschlag mit dem ausgefüllten Stimmzettel wieder bei dem jeweiligen Träger eingegangen sein. Durch die Vereinigung von BARMER GEK und Deutsche BKK zur neuen BARMER wird dort erst später gewählt. BARMER-Mitglieder erhalten den Wahlbriefumschlag erst Anfang September und dieser muss bis zum 4. Oktober eingehen.

Auf www.sozialwahl.de werden alle Fragen zur Sozialwahl beantwortet. Ein Austausch über die Sozialwahl findet im Internet auch bei Facebook und Twitter statt. Jeder ist eingeladen, sich zu beteiligen.

Kontakt

Infobüro Sozialwahl 2017
Montag bis Freitag 9:00 bis 18:00 Uhr
Telefon: 030 24086-610

E-Mail: info@sozialwahl.de

Pressemitteilung zum Download Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle

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