Sozialwahl 2017

Wahlberechtigte können fehlende Sozialwahl-Unterlagen anfordern

Wahlberechtigte, die bisher noch keine Unterlagen für die Sozialwahl 2017 erhalten haben, können diese ab sofort anfordern. Hierzu können sich die betreffenden Versicherten und Rentner an ihre Ersatzkasse, die Deutsche Rentenversicherung Bund beziehungsweise die Deutsche Rentenversicherung Saarland wenden. Wahlbriefumschlag und Stimmzettel werden dann umgehend per Post zugesandt. Die Kontaktdaten gibt es unter anderem auf www.sozialwahl.de im Internet.

Bis zum 11. Mai wurden deutschlandweit über 51 Millionen Wahlunterlagen für die Sozialwahl verschickt. Diese haben mehr als 13,5 Millionen Mitglieder der Ersatzkassen TK, DAK-Gesundheit, KKH und hkk und über 30 Millionen Beitragszahler und Rentenempfänger der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Saarland erhalten. Die Mitglieder der BARMER wählen an einem anderen Termin und erhalten Ihre Wahlunterlagen im September.

Sozialwahl ist reine Briefwahl

Wer bislang noch keine Wahlunterlagen bekommen hat, obwohl er wahlberechtigt ist, kann sich jetzt an seine Renten- und Krankenversicherung wenden, um noch an der Sozialwahl 2017 teilnehmen zu können. Wählen darf, wer Versicherter oder Rentner der Deutschen Rentenversicherung Bund oder Mitglied einer der genannten Krankenkassen ist und am 1. Januar 2017 das 16. Lebensjahr vollendet hatte. Die Nationalität spielt dabei keine Rolle. Wer sowohl bei der Deutschen Rentenversicherung Bund oder Saarland als auch bei einer Ersatzkasse versichert ist, darf bei beiden Trägern wählen.

Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl. Das Porto wird von den Sozialversicherungsträgern übernommen. Bis zum 31. Mai 2017 muss der ausgefüllte Stimmzettel bei den Trägern angekommen sein.

Aktuelle Informationen zur Sozialwahl finden sich auch auf Facebook und Twitter.

Kontakt:

Infobüro Sozialwahl 2017
Montag bis Freitag 9:00 bis 18:00 Uhr
Telefon: 030 24086-610

E-Mail: info@sozialwahl.de

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