Kurz vor der Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) im Bundestag, geplant für den 10. Juli, appelliert Uwe Klemens, Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), eindringlich an die Politik, keine weiteren Abstriche am Sparpaket vorzunehmen. Alle Akteure im Gesundheitswesen müssten ihren Beitrag zur finanziellen Stabilisierung der Beitragssätze und der GKV leisten. Weitere Belastungen der Versicherten und Arbeitgeber müssen verhindert werden, etwa neue Zuzahlungen oder eine zusätzliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. Schon mit dem vorliegenden Kabinettsentwurf tragen die Versicherten und Arbeitgeber die Hauptlast des Sparpakets, so Klemens auf der Mitgliederversammlung des vdek.
„Wir begrüßen, dass Gesundheitsministerin Warken mit der Stabilisierung der GKV ernst machen will.” Sie habe mit dem Gesetz auch einen wichtigen Richtungswechsel in der Gesundheitspolitik eingeleitet: „Weg vom ständigen Zuschütten aller Probleme mit Geld und zurück zu einer vernünftigen Steuerung, bei der die Ausgaben nicht schneller steigen dürfen als die Einnahmen.“ Durch die erheblichen Ausgabensteigerungen der vergangenen Jahre sei die Versorgung der Versicherten nicht besser geworden: „Es gibt nicht mehr Termine beim Arzt, die Qualität ist im europäischen Vergleich nur Mittelmaß, und die Pharmaindustrie fährt Milliardengewinne ein. Wenn jetzt Krankenhäuser und Ärzteorganisationen lauthals den Untergang der Versorgung verkünden und Pharmaunternehmen mit Standortverlagerung drohen, geht das an der Realität völlig vorbei und verunsichert die Patientinnen und Patienten“, so Klemens.
Das Defizit für 2027 werde voraussichtlich auf 19 Milliarden Euro ansteigen. Diese Summe müsse mindestens durch die entsprechenden Sparmaßnahmen erreicht werden. „Auch wenn sich der Bund jetzt erneut aus der finanziellen Verantwortung zieht, was die ausreichende Refinanzierung der versicherungsfremden Leistungen anbelangt, lassen wir als GKV nicht locker. Allein bei den Gesundheitskosten für Grundsicherungsbeziehende steht der Staat jährlich mit 12 Milliarden Euro gegenüber der GKV in der Kreide. Gegen diesen verfassungswidrigen Zustand wehren wir uns mit einer Klage, bis die Politik nicht mehr anders kann, als einzulenken.“
Pflegereform: Langfristige Stabilisierung der Finanzen wird nicht erreicht
Auch an der geplanten Pflegereform gehe angesichts des prognostizierten Defizits der sozialen Pflegeversicherung (SPV) in Höhe von 7,6 Milliarden Euro für 2027 kein Weg vorbei, so Verbandsvorsitzender Klemens. Um die Finanzen der SPV stabil zu halten, werde es auch berechtigte Einschnitte bei den Leistungen geben müssen, wie die stärkere Gewichtung von Versicherten mit erheblichem Pflegebedarf bei den Pflegegraden. Bei den Eigenanteilen in der stationären Pflege sei die Belastungsgrenze allerdings erreicht.
Vollkommen unverständlich sei zudem die geplante Senkung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige. „Das entlastet zwar die SPV, widerspricht aber komplett dem Ziel, die häusliche Pflege sowie pflegende An- und Zugehörige zu stärken.“ Im Übrigen seien diese Beiträge, wie auch die Erstattung der Milliardenbeträge für die Coronakosten, eindeutig eine Aufgabe des Staates. So würden die Beitragszahlenden auch durch eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und die erneute Steigerung der Beiträge für Kinderlose wieder einmal mehrbelastet. Insgesamt seien die Finanzwirkungen des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) zu knapp bemessen und reichten für eine nachhaltige Stabilisierung der SPV-Finanzen nicht aus. „Die notwendigen Nachbesserungen dürfen jedoch nicht weiter zu Lasten der Versicherten und Arbeitgeber gehen.“
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