Datenaustausch zwischen Krankenkassen (GKV) und Arbeitgebern

Der Aufbau und die fachlich-technische Weiterentwicklung der Datenaustauschverfahren zwischen Arbeitgebern und GKV erfolgt in den GKV- und vdek-Gremien in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedskassen des vdek. Darüber hinaus fungiert der vdek bei diesen Datenaustauschverfahren als zentrale Datenannahme und Verteilstelle (DAV) für den Ersatzkassenbereich.

Die Entwicklung des Datenaustausches zwischen Arbeitgebern, Leistungserbringern und Trägern der GKV erfordern von den Beteiligten präzise technische und organisatorische Abstimmungen über Transfermedien, Leitungsverbindungen und Übertragungsprotokolle.

Die Spitzenverbände der GKV haben für den Bereich der Krankenversicherung gemeinsame Festlegungen erarbeitet, die als Grundlage für die notwendigen Weiterentwicklungen empfohlen werden.

Hinweis: Die E-Mail-Adresse für die Datenfernübertragung (DFÜ) des vdek lautet: dav01@b2b.mailorbit.de

Richtlinien für den Datenaustausch

Standards und Normen für den Datenaustausch im Gesundheits- und Sozialwesen sind elementare Voraussetzungen um einen effizienten, transparenten, sicheren und wirtschaftlichen Datenaustausch zwischen den beteiligten Datenaustauschpartnern sicherzustellen.

Die Übertragung von Daten über das Internet erfordert, dass die Datensicherheit gewährleistet wird. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben für die Übermittlung der personenbezogenen Informationen den Schutz des Transportweges gefordert.

In der "Technischen Arbeitsgruppe für den elektronischen Datenaustausch im Gesundheits- und Sozialwesen" (TAG) werden diese grundlegenden Standards und Normen festgelegt.

Zur Erreichung der Ziele orientiert sich die TAG an den nachfolgenden Grundprinzipien für den Datenaustausch:

  1. Die zu übertragenden Daten werden in einer so genannten Nutzdatendatei zusammengefasst.
  2. Der Inhalt einer Nutzdatendatei ist unerheblich für den Transport.
  3. Die Steuerung des Transports geschieht über eine zur Nutzdatendatei gehörenden sog. Auftragsdatei. Sie enthält alle für den Transport relevanten, aktuellen Informationen.
  4. Beide Dateien sind getrennt zu übertragen.
  5. Die Übertragungen erfolgen mit möglichst geringen manuellen Eingriffen

Downloads: Richtlinien und weitere Dokumente für den Datenaustausch mit Arbeitgebern, Leistungserbringern und Trägern der GKV

Datenaustausch mit Leistungserbringern und Arbeitgebern im Internet Spezifikation für das E-Mail Verfahren (PDF, 126 kB)

Spezifikation für das E-Mail Verfahren | Stand: 01.06.2007 | Version 1.6 - gültig ab 01.08.2007

Datenaustausch mit Leistungserbringern und Arbeitgebern (EXE, 93 kB)

Spezifikation der Schnittstellen für die Übermittlung von Nachrichten mittels FTA | Stand: 01.07.2000 | Version 2.0

Datenaustausch mit Leistungserbringern und Arbeitgebern (EXE, 74 kB)

Spezifikation der Schnittstellen für die Übermittlung von Nachrichten mittels X.400 | Stand: 01.07.2000 | Version 2.0

Datenaustausch mit Leistungserbringern und Arbeitgebern (PDF, 37 kB)

Spezifikation der Schnittstellen für die Übermittlung von Nachrichten mittels http | Stand: 01.09.2001 | Version 1.0 | Gültig ab 01.11.2001

Wichtiger Hinweis zu den Richtlinien für den Datenaustausch

Die folgenden Gemeinsamen Grundsätze zur Kommunikation und Technik ersetzen die "Richtlinien für den Datenaustausch" zwischen Arbeitgebern und Gesetzlicher Krankenversicherung seit dem 01.01.2016. Für alle anderen Verfahren behalten die "Richtlinien für den Datenaustausch" weiterhin Gültigkeit.

Gemeinsame Grundsätze zur Kommunikation und Technik:

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