Arbeitgeber-Informationen zur Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV)

Nach § 28a SGB IV hat der Arbeitgeber bzw. ein anderer Meldepflichtiger für jeden in der Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung kraft Gesetzes Versicherten Meldungen durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschinell erstellter Ausfüllhilfe zu erstatten.

Nähere Informationen zu den Meldepflichten und zum Aufbau der Datensätze können den Dokumenten weiter unten entnommen werden.

Ablösung von „sv.net“ durch die Ausfüllhilfe „SV-Meldeportal“

Für den elektronischen Datenaustausch nach dem SGB IV und weiteren Verfahren stellen die Träger der Sozialversicherung den Arbeitgebern und Selbständigen ab 01.07.2023 eine neue Ausfüllhilfe zur Verfügung. Diese wird die bisherige Ausfüllhilfe sv.net zum 01.01.2024 ablösen. Nähere Informationen finden Sie im nachfolgenden Dokument:

Betriebsnummern-Verzeichnis

Bitte beachten: Die Prüfung der aufsteigenden Nummerierung zugesandter Dateien ist nicht entfallen. Weiterhin ist in den Fällen, in denen mehrere Betriebe/Betriebsstätten/Fremdbetriebe abgerechnet werden nur eine Meldedatei je Datenannahmestelle zu erzeugen. Haben Sie hierzu Fragen, wenden Sie sich bitte an unseren IT-Service unter der Rufnummer: 030/26931-1617 (it-service@vdek.com). Die Betriebsnummern sind dem Betriebsnummern-Verzeichnis der Ersatzkassen für das Meldeverfahren nach der DEÜV zu entnehmen:

Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Gemeinsames Rundschreiben „Meldeverfahren zur Sozialversicherung“

Das gemeinsame Meldeverfahren zur Sozialversicherung wird in dem folgenden gemeinsamen Rundschreiben vom 29.06.2016 in der Fassung vom 13.03.2024 dargestellt:

Gemeinsames Rundschreiben

in der Fassung vom 13.03.2024

Anlage 1

Schlüsselzahlen für die Abgabegründe und Beitragsgruppen in den Meldungen nach der DEÜV

Anlage 2

Schlüsselzahlen für Personengruppen in den Meldungen nach der DEÜV

Anlage 3

Übersicht zu meldender Sachverhalte

Anlage 4

Übersicht möglicher Kombinationen des Abgabegrundes im Datensatz (DSME) mit den Datenbausteinen

Anlage 5

Angaben zur Tätigkeit nach dem Tätigkeitsschlüssel im „Schlüsselverzeichnis für die Angaben zur Tätigkeit“ der Bundesagentur für Arbeit

Anlage 6

Tabelle der gültigen Vorsatzworte

Anlage 7

Tabelle der gültigen Namenszusätze

Anlage 8

Staatsangehörigkeit und Länderkennzeichen für Auslandsanschriften

Anlage 9.1

Vorlaufsatz

Anlage 9.2

Datensatz Kommunikation

Anlage 9.3

Datensatz Betriebsdatenpflege

Anlage 9.4

Datensatz Meldung

Anlage 9.5

Meldungen von Entgeltersatzleistungen und Anrechnungszeiten der Leistungsträger an die Rentenversicherung

Anlage 9.6

DSAK – Datensatz Arbeitgeberkonto

Anlage 9.7

Datensatz zur Abfrage einer Versicherungsnummer (DSVV), gültig ab 01.01.2022

Anlage 9.8

Nachlaufsatz

Anlage 10

Verbindliche Bestandsprüfungen der DEÜV-Datensätze

Anlage 11a

Feststellung der aktuellen Versicherungsnummer

Anlage 11b

Überprüfung einer Versicherungsnummer

Anlage 12

Datensatz Betriebsdaten Export

Anlage 13

Datensatz Krankenkassenmeldung (DSKK, DBMM, DBMS, DBGZ, DBBG, DBFE)

Anlage 14

Prüfungen beim Zugang von Anmeldungen und Abmeldungen für geringfügige Beschäftigungen

Anlage 15

Beschickung der Verfahrensmerkmale, Betriebsnummern und Datumsangaben in den Datenaustauschverfahren; gültig bis 31.12.2015

Anlage 16

Verzeichnis der zulässigen Kombinationen von Personengruppenschlüsseln und Beitragsgruppenschlüsseln

Anlage 17

Datenannahmestellen von Meldungen nach der DEÜV, DÜBAK und von Beitragsnachweisen

Anlage 18

Prüfung der ausländischen Postleitzahlen

Anlage 19

Unfallversicherungsträger mit zulässigen fiktiven Gefahrtarifstellen

Anlage 20

Betriebsnummer des UV-Trägers in Abhängigkeit der Mitgliedsnummer

Anlage 21

Datensatz zur Übermittlung der Änderung von Personendaten gemäß § 196 Absatz 2 SGB VI von der DSRV an die zuständige Einzugsstelle

Anlage 22

Datensatz Mitgliedsnummern

Anlage 23

Besondere Schlüsselzahlen in der See-Sozialversicherung

Anlage 24

Knappschaftliche Besonderheiten

Gemeinsame Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung

Die gemeinsamen Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung zur Sozialversicherung nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 SGB IV.

Gemeinsame Grundsätze

Vom 28.06.2023 in der vom 01.01.2024 an geltenden Fassung

Anlage 1

Schlüsselzahlen für Beitragsgruppen

Anlage 2

Schlüsselzahlen für die Abgabegründe in den Meldungen nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) gültig ab 01.01.2024

Anlage 3

Schlüsselzahlen für Personengruppen gültig ab 01.01.2020

Anlage 4

Datensätze und Datenbausteine für Meldungen nach der DEÜV gültig ab 01.01.2024

Anlage 5

Datensätze und Datenbausteine für Meldungen an die berufsständischen Versorgungseinrichtungen zur Beitragserhebung.

Anlage 6

Datensätze und Datenbausteine für Meldungen der Krankenkassen an die Arbeitgeber

Anlage 7

Schlüsselzahlen für die besonderen Angaben bei Meldungen für Seeleute gültig ab 01.01.2016

Anlage 8

Schlüsselzahlen für die besonderen Angaben im knappschaftlichen Meldeverfahren gültig ab 01.01.2016

Anlage 9

Datensätze und Datenbausteine für die Einrichtung eines Arbeitgeberkontos

Anlage 10

Datensatz Fehlzeiten

Gemeinsame Grundsätze für die Systemprüfung

Gemeinsame Grundsätze für die Untersuchung von Entgeltabrechnungsprogrammen und Ausfüllhilfen (Systemuntersuchung) und die Datenweiterleitung innerhalb der Sozialversicherung nach § 22 DEÜV.

Gemeinsame Grundsätze

vom 04.03.2021 in der vom 01.07.2022 an geltenden Fassung

Gemeinsame Grundsätze

vom 04.03.2021 in der vom 01.01.2022 bis 30.06.2022 geltenden Fassung