Arbeitgeber-Informationen zur Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV)
Nach § 28a SGB IV hat der Arbeitgeber bzw. ein anderer Meldepflichtiger für jeden in der Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung kraft Gesetzes Versicherten Meldungen durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschinell erstellter Ausfüllhilfe zu erstatten.
Nähere Informationen zu den Meldepflichten und zum Aufbau der Datensätze können den Dokumenten weiter unten entnommen werden.
Ablösung von „sv.net“ durch die Ausfüllhilfe „SV-Meldeportal“
Für den elektronischen Datenaustausch nach dem SGB IV und weiteren Verfahren steht den Arbeitgebern und Selbständigen seit Oktober 2023 eine neue Ausfüllhilfe der Träger der Sozialversicherung, das SV-Meldeportal, zur Verfügung. Diese löst die bisherige Ausfüllhilfe sv.net ab, die zum 30.06.2024 endgültig abgeschaltet wird.
Nähere Informationen finden Sie im nachfolgenden Dokument:
Betriebsnummern-Verzeichnis
Bitte beachten: Die Prüfung der aufsteigenden Nummerierung zugesandter Dateien ist nicht entfallen. Weiterhin ist in den Fällen, in denen mehrere Betriebe/Betriebsstätten/Fremdbetriebe abgerechnet werden nur eine Meldedatei je Datenannahmestelle zu erzeugen. Haben Sie hierzu Fragen, wenden Sie sich bitte an unseren IT-Service unter der Rufnummer: 030/26931-1617 (it-service@vdek.com). Die Betriebsnummern sind dem Betriebsnummern-Verzeichnis der Ersatzkassen für das Meldeverfahren nach der DEÜV zu entnehmen:
Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
Gemeinsames Rundschreiben „Meldeverfahren zur Sozialversicherung“
Das gemeinsame Meldeverfahren zur Sozialversicherung wird in dem folgenden gemeinsamen Rundschreiben vom 29.06.2016 in der Fassung vom 26.06.2024 dargestellt:
in der Fassung vom 26.06.2024
Schlüsselzahlen für die Abgabegründe und Beitragsgruppen in den Meldungen nach der DEÜV
Schlüsselzahlen für Personengruppen in den Meldungen nach der DEÜV
Übersicht zu meldender Sachverhalte
Übersicht möglicher Kombinationen des Abgabegrundes im Datensatz (DSME) mit den Datenbausteinen
Angaben zur Tätigkeit nach dem Tätigkeitsschlüssel im „Schlüsselverzeichnis für die Angaben zur Tätigkeit“ der Bundesagentur für Arbeit
Tabelle der gültigen Vorsatzworte
Tabelle der gültigen Namenszusätze
Staatsangehörigkeit und Länderkennzeichen für Auslandsanschriften
Verbindliche Bestandsprüfungen der DEÜV-Datensätze
Feststellung der aktuellen Versicherungsnummer
Überprüfung einer Versicherungsnummer
Datensatz Betriebsdaten Export
Datensatz Krankenkassenmeldung (DSKK, DBMM, DBMS, DBGZ, DBBG, DBFE)
Prüfungen beim Zugang von Anmeldungen und Abmeldungen für geringfügige Beschäftigungen
Beschickung der Verfahrensmerkmale, Betriebsnummern und Datumsangaben in den Datenaustauschverfahren; gültig bis 31.12.2015
Verzeichnis der zulässigen Kombinationen von Personengruppenschlüsseln und Beitragsgruppenschlüsseln
Prüfung der ausländischen Postleitzahlen
Unfallversicherungsträger mit zulässigen fiktiven Gefahrtarifstellen
Betriebsnummer des UV-Trägers in Abhängigkeit der Mitgliedsnummer
Datensatz zur Übermittlung der Änderung von Personendaten gemäß § 196 Absatz 2 SGB VI von der DSRV an die zuständige Einzugsstelle
Datensatz Mitgliedsnummern
Besondere Schlüsselzahlen in der See-Sozialversicherung
Knappschaftliche Besonderheiten
Datensatzbeschreibungen mit Fehlerprüfungen zum Meldeverfahren zur Sozialversicherung
Stand: 16.03.2023
Stand: 09.08.2023
Stand: 28.06.2023
Stand: 09.08.2024
Stand: 09.08.2023
Gemeinsame Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung
Die gemeinsamen Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung zur Sozialversicherung nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 SGB IV.
Vom 28.06.2023 in der vom 01.01.2024 an geltenden Fassung
Schlüsselzahlen für Beitragsgruppen
Schlüsselzahlen für die Abgabegründe in den Meldungen nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) gültig ab 01.01.2024
Schlüsselzahlen für Personengruppen gültig ab 01.01.2020
Datensätze und Datenbausteine für Meldungen nach der DEÜV gültig ab 01.01.2024
Datensätze und Datenbausteine für Meldungen an die berufsständischen Versorgungseinrichtungen zur Beitragserhebung.
Datensätze und Datenbausteine für Meldungen der Krankenkassen an die Arbeitgeber
Schlüsselzahlen für die besonderen Angaben bei Meldungen für Seeleute gültig ab 01.01.2016
Schlüsselzahlen für die besonderen Angaben im knappschaftlichen Meldeverfahren gültig ab 01.01.2016
Datensätze und Datenbausteine für die Einrichtung eines Arbeitgeberkontos
Datensatz Fehlzeiten
Gemeinsame Grundsätze für die Systemprüfung
Gemeinsame Grundsätze für die Untersuchung von Entgeltabrechnungsprogrammen und Ausfüllhilfen (Systemuntersuchung) und die Datenweiterleitung innerhalb der Sozialversicherung nach § 22 DEÜV.
vom 04.03.2021 in der vom 01.07.2022 an geltenden Fassung
vom 04.03.2021 in der vom 01.01.2022 bis 30.06.2022 geltenden Fassung