Etwa 17 Millionen Seniorinnen und Senioren können bei der Sozialwahl 2017 über die Zusammensetzung der Parlamente in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung bestimmen. „Unsere Sozialversicherungs-Systeme sind Versicherungen der Versicherten, solidarische Risikogemeinschaften. Die Versicherten haben dabei auch das Mandat, das Recht und die Pflicht, in den Selbstverwaltungsgremien gestaltend mitzuwirken. 2017 ist wieder Sozialwahl. Es wird entschieden, wer in den Gremien wessen Interessen mit besonderem Nachdruck vertritt. Es ist nicht egal, wer da mitbestimmt und mitverantwortet. Nutzen Sie Ihre Chance! Das kleine Kreuz hat große Wirkung“, sagt Müntefering, der ehemalige Bundessozialminister und heutige Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO).
BARMER-Mitglieder erhalten Wahlunterlagen im September
Insgesamt können mehr als 51 Millionen Wahlberechtigte die Selbstverwaltung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Saarland sowie bei den Ersatzkassen BARMER, TK, DAK-Gesundheit, KKH und hkk wählen. Da die gesetzlichen Sozialversicherungen selbstverwaltet sind, haben Versicherte, Rentnerinnen und Rentner ihre eigenen Parlamente. Bei der Sozialwahl wählen sie alle sechs Jahre ihre Vertreterinnen und Vertreter in diese Parlamente. Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl. Die Wahlunterlagen werden seit dem 25. April per Post zugestellt. Stichtag ist 31. Mai 2017. Für Mitglieder der BARMER findet auf Grund der Fusion von BARMER-GEK und Deutscher BKK zum 1. Januar 2017 ein späterer Wahltermin statt. BARMER-Mitglieder erhalten die Wahlunterlagen Anfang September 2017. Die Frist endet am 4. Oktober 2017.
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