Arzneimittelversorgung

vdek-Analyse: Lieferengpässe bei Arzneimitteln nicht auf Ausschreibungen der Kassen zurückzuführen

Eine vdek-Analyse, aufbauend auf einer Übersicht des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vom 29.09.2019, zeigt: Lieferengpässe bei Arzneimitteln sind nicht auf die Ausschreibungen der Krankenkassen zurückführbar

Blutdrucksenker, Schmerzmittel, Krebsmedikamente: Bei 529 Arzneimitteln gab es laut einer Übersicht des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt Lieferengpässe (Stand: 29.9.2019). Tatsächlich nicht lieferbar war von den gelisteten Medikamenten jedoch eine wesentlich geringere Zahl. Und: Bei keinem einzigen der nicht lieferbaren Medikamente waren die Arzneimittel-Ausschreibungen der gesetzlichen Krankenkassen der Grund für den Lieferengpass. Das ergab eine Analyse des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). Sie widerlegt damit eine immer wieder vorgetragene Behauptung der Pharma-Lobby.

Zieht man von den 529 Einträgen der BfArM-Liste die Arzneimittel ab, die am 29.9.2019 bereits wieder lieferbar waren (Löschmitteilung der Hersteller) und diejenigen, die Valsartan enthielten (Rückruf nach dem Valsartan-Skandal), verblieben noch 156 Arzneimittel. Ein Großteil davon war jedoch zum Beispiel in anderen Packungsgrößen erhältlich, oder das Arzneimittel konnte von einem anderen Hersteller bezogen werden. Von den so verbleibenden 89 Wirkstoffen lag für 69 Wirkstoffe kein Rabattvertrag der Krankenkassen vor. Hier bestand also auch kein Zusammenhang mit Ausschreibungen der Kassen. Letztendlich verblieben 20 Wirkstoffe, deren Lieferschwierigkeiten von den Herstellern mit Produktionsproblemen begründet wurden.

Rabattverträge verhindern Lieferengpässe

„Die Behauptung, Lieferengpässe hätten mit den Arzneimittel-Ausschreibungen der Krankenkassen zu tun, entbehrt jeglicher Grundlage. Unsere Analyse belegt dies klar und deutlich. Tatsächlich helfen die Rabattverträge der Kassen, Lieferengpässe zu verhindern. Durch die vertraglichen Lieferverpflichtungen erhalten Arzneimittelhersteller eine bessere Planbarkeit, was letztlich die Liefersicherheit und damit die Versorgungssicherheit für die Patienten erhöht“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek.

Nationale Arzneimittelreserve aufbauen und Meldepflichten verschärfen

Elsner unterstrich, dass ein Lieferengpass nicht immer bedeute, dass für die Patienten keine Medikamente zur Verfügung stünden. Oft gebe es Alternativen zu Präparaten mit einem Lieferengpass. Dennoch bestehe politischer Handlungsbedarf: „Lieferengpässe bei Arzneimitteln dürfen die Versorgung der Versicherten nicht gefährden“, so die vdek-Vorstandsvorsitzende. Elsner begrüßte ausdrücklich den kürzlich bekannt gewordenen Entwurf eines Positionspapiers des CDU-Gesundheitspolitikers Michael Hennrich. Das Papier enthalte einige gute Ansätze, um künftig Lieferengpässen besser vorzubeugen. Darunter den Aufbau einer nationalen Arzneimittelreserve sowie die Ausweitung bzw. Verschärfung der bestehenden Meldepflichten. „Der Vorschlag, alle Krankenkassen gemeinsam und einheitlich zu regionalen Ausschreibungen zu verpflichten, ist jedoch kontraproduktiv“, so Elsner. Dadurch würde die Liefervielfalt reduziert und damit die Versorgungssicherheit verringert. „Gegen die Tendenz, die Produktion auf wenige Herstellerbetriebe weltweit zu konzentrieren, brauchen wir Lösungen in einem globalen oder europäischen Kontext“, sagte Elsner.

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