Uwe Klemens, ehrenamtlicher Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), hat auf der vdek-Neujahrs-Pressekonferenz gefordert, die geplante Reform des Finanzausgleichs zwischen den Krankenkassen, Morbi-RSA, zügig und als Gesamtpaket zu verabschieden. Die im gleichen Gesetzgebungsverfahren vorgesehenen Kompetenzeinschränkungen der Selbstverwaltung müssten zurückgenommen werden.
Markt- und Finanzsituation bei den Ersatzkassen
„Trotz schwieriger Wettbewerbssituation konnten sich die Ersatzkassen gut am Markt behaupten und ihre Marktposition als stärkste Kassenart weiter ausbauen. Insgesamt waren im Dezember 2019 28,1 Millionen Menschen bei den Ersatzkassen versichert, ein Plus von rund 68.000 Versicherten“, erklärte Klemens. Von der geplanten Reform des Finanzausgleichs Morbi-RSA (Verabschiedung voraussichtlich im Februar 2020) versprechen sich die Ersatzkassen eine Verbesserung ihrer Wettbewerbssituation. Denn allein aufgrund von Fehlstellungen im Morbi-RSA fehlten den Ersatzkassen laut RSA-Schlussausgleich 2018 rund 1 Milliarde Euro für die Versorgung ihrer Versicherten, aufsummiert auf zehn Jahre waren es rund 6,5 Milliarden Euro.
Gesetzliche Mindestreserve der Kassen absenken!
Allerdings werden die eklatanten Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil von Ersatzkassen, BKKen und IKKen noch 2020 weiterbestehen, da die Änderungen erst 2021 finanzwirksam würden. Für das Jahr 2020 forderte Klemens im Kontext der Beratungen zum Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) entlastende Maßnahmen bei den Finanzen. „2020 wird ein schwieriges Jahr. Bereits 2019 muss die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) voraussichtlich ein Defizit von mehr als eine Milliarde Euro verbuchen, und die Ausgaben steigen weiter rasant an. Für 2020 erwarten wir ein Plus von 5,2 Prozent pro Versicherten gegenüber dem Vorjahr. Eine Absenkung der gesetzlichen Mindestreserve der Krankenkassen - wie bei der Liquiditätsreserve im Gesundheitsfonds - von derzeit 25 auf 20 Prozent einer Monatsausgabe würde den Krankenkassen mehr Spielräume bei der Beitragssatzgestaltung geben.“
Keine Kompetenzeinschränkungen der Sozialen Selbstverwaltung im GKV-SV
Dringende Nachbesserungen beim GKV-FKG forderte Klemens auch in Bezug auf die Ausgestaltung des geplanten Lenkungs- und Koordinierungsausschusses (LKA) als neues Gremium beim GKV-Spitzenverband (GKV-SV). Der LKA soll neben dem hauptamtlichen Vorstand und dem Verwaltungsrat als weiteres Gremium etabliert werden. Er soll bei versorgungsbezogenen Entscheidungen des Vorstands zustimmen, etwa bei Verträgen, Richtlinien und Rahmenvorgaben. Außerdem soll der LKA zu Themen Beschlüsse fassen dürfen, die in die Zuständigkeit des Verwaltungsrates des GKV-SV fallen. „Dies ist ein gravierender Eingriff in die Rechte der Sozialen Selbstverwaltung und würde zu erheblichen Kompetenzeinschränkungen führen“, so Klemens.
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