Der nun vorliegende Referentenentwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) liefert gute Ansätze, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen maßgeblich voranzubringen. Wir Ersatzkassen unterstützen ausdrücklich die beabsichtigte Einführung einer Widerspruchslösung („Opt-out“) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) und die verpflichtende Einführung des elektronischen Rezepts (E-Rezepts) ab 1. Januar 2024. „Es ist gut, dass das Gesetz besonders die Weiterentwicklung der ePA in den Blick nimmt. Die geplanten Maßnahmen sind weitestgehend geeignet, der aktuell noch vor sich hin dümpelnden Anwendung den dringend benötigten Nutzungsschub zu verleihen“, so Jörg Meyers-Middendorf, Vertreter des Vorstandes des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek).
ePA: Automatisierte Befüllung mit strukturierten Daten positiv
Neben der Opt-out-Lösung sei hier besonders zu nennen, dass die Befüllung der ePA mit strukturierten Daten großteils automatisiert für die Leistungserbringer erfolgen soll, angefangen mit einem digitalen Medikationsmanagement, gefolgt von der elektronischen Patientenkurzakte (ePKA) und Labordaten. „Das ist der richtige Weg, um den Versicherten den Mehrwert der ePA aufzuzeigen und diese in die flächendeckende Anwendung zu bringen“, so Meyers-Middendorf.
Gut sei auch, dass als Anschub für das E-Rezept die Krankenkassen die Möglichkeit erhalten sollen, neben der E-Rezept-App der gematik den Abruf von E-Rezepten in ihre eigenen Apps zu integrieren.
Entscheidend sei nun, dass der Gesetzgeber die Neuregelungen zügig auf den Weg bringe. „Dabei muss die Nutzerfreundlichkeit im Fokus bleiben. Nur wenn die Handhabung der digitalen Features einfach ist, bringen sie einen echten Mehrwert für die Versicherten und Leistungserbringer. Das ist die Voraussetzung dafür, dass ePA und Co in der Versorgung ankommen.“
Kontakt
Michaela Gottfried
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 12 00
Fax: 0 30 / 2 69 31 – 29 15
E-Mail: presse@vdek.com