ersatzkasse magazin. (6. Ausgabe 2024)

Herausforderungen in der Pflege und Gesundheitspolitik bleiben groß – Prof. Dr. Stefan Willich im Interview – Umsetzung der Krankenhausreform

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ersatzkasse magazin. (6. Ausgabe 2024): Pflege zukunftsfest gestalten

Die Ampel-Regierung hat der Nachfolge-Regierung einige offene Baustellen hinterlassen. Zuvorderst müssen die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und sozialen Pflegeversicherung (SPV) auf stabile Beine gestellt werden. Zu Jahresbeginn werden die Beitragssätze in beiden Versicherungszweigen deutlich ansteigen. Wird nichts getan, ist 2026 mit einer weiteren Beitragssatzerhöhungswelle zu rechnen, die nicht zuletzt auf Finanzwirkungen neuer Gesetze wie der Krankenhausreform basiert.

Strukturelle Wirkung der Krankenhausreform

Während einige Gesetzesvorhaben mit dem Koalitionsbruch ad acta gelegt wurden, hat es die Krankenhausreform noch so gerade geschafft: Der Bundesrat votierte nicht für die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Jetzt wird es auf die vier Rechtsverordnungen und den Umsetzungswillen der Länder ankommen, dass die Reform ihre strukturelle und qualitätsverbessernde Wirkung entfaltet.

Höheren Stellenwert für Prävention

Das Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) ist mit dem Koalitionsbruch Geschichte. Das ist aus Sicht von Prof. Dr. Stefan Willich, Direktor des Instituts für Sozialmedizin, Epidemiologie und Gesundheitsökonomie der Charité in Berlin, auch richtig, denn es hätte das Ziel einer effektiven Prävention und Gesundheitsförderung verfehlt. In der nächsten Legislatur müssten insbesondere die Primärprävention und Gesundheitsförderung deutlich gestärkt werden. „Im internationalen Vergleich sind wir sozusagen ,Entwicklungsland‘, ganz anders als in der Akuttherapie, wo Deutschland international mit führend ist.“ Er verweist auf die skandinavischen Länder, die seit Jahrzehnten auf hohem Niveau in Prävention und Gesundheitsförderung investierten.

Pflege zukunftsfest gestalten

Reformbedürftig bleibt aufgrund der demografischen Entwicklung und des Fachkräftemangels auch die soziale Pflegeversicherung (SPV), die mit dem 1994 beschlossenen Pflegeversicherungsgesetz zum 1. Januar 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung in Kraft trat. Sie ist dennoch ein Erfolgsmodell und mit ihrem solidarischen Ansatz der soziale Kitt der Gesellschaft. Es wird unter anderem darauf ankommen, neben einer stabilen Finanzbasis pflegende Angehörige stärker zu unterstützen und zur Pflege zu befähigen.

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