BMG gibt Zusatzbeitrag bekannt

Durchschnittlich festgelegter Zusatzbeitragssatz für 2027 bleibt stabil – Beitragssatzstabilisierungsgesetz darf nicht weiter aufgeweicht werden

Jährlich bis zum 1. November setzt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das kommende Jahr fest. Am 30. Oktober 2026 hat das BMG bekanntgegeben, dass der durchschnittlich festgelegte Zusatzbeitragssatz 2027 unverändert bei 2,9 Prozentpunkten liegen wird. Somit entspricht die Festlegung der Prognose des GKV-Schätzerkreises.

Der aktuell erhobene durchschnittliche Zusatzbeitragssatz liegt mit 3,13 Prozent jedoch höher, da viele Krankenkassen ihre Rücklagen noch auf das gesetzliche Mindestniveau auffüllen müssen. Insgesamt ist davon auszugehen, dass die Zusatzbeitragssätze in der GKV im Jahr 2027 weitgehend stabil bleiben. Bei einzelnen Krankenkassen kann es aber zu Beitragssatzanpassungen kommen, wenn beispielsweise die Auffüllung der Rücklagen noch nicht abgeschlossen ist.

Dazu merkt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), an:

„Die Bundesregierung hat Wort gehalten und die Beitragssatzspirale der letzten Jahre vorerst gestoppt. Das ist ein wichtiges Signal für die Beitragszahlenden und stärkt das Vertrauen in die Politik. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) wirkt in seiner jetzigen Form. Maßgeblich hierfür ist insbesondere die Rückkehr zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik, auch wenn das im BStabG anvisierte Sparvolumen durch Änderungseinträge bereits geschmälert wurde, vor allem zugunsten der stationären Versorgung, der Psychotherapie und der Pharmaindustrie.

Gleichzeitig zeichnen sich neue Risiken ab. So könnte die Standortklausel für die Pharmaindustrie Mehrausgaben von bis zu 1,3 Mrd. Euro verursachen, ohne dass bislang eine Gegenfinanzierung vorgesehen ist. Eine solche Aufweichung des Gesetzes würde die erzielten Konsolidierungseffekte gefährden. Wer das BStabG ändern will, muss gleichzeitig für eine verlässliche Gegenfinanzierung sorgen. Andernfalls drohen erneut steigende Zusatzbeitragssätze.”

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