Die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dürfen seit dem 1. Januar 2022 den Betrag von 40 Euro monatlich nicht übersteigen. Zuvor hatte der Gesetzgeber diesen Höchstbetrag aufgrund der coronabedingten Preissituation auf 60 Euro angehoben, diese gesetzliche Sonderregelung wurde jedoch nicht verlängert. Aufgrund der pandemiebedingt weiterhin zu verzeichnenden Preisschwankungen und -differenzen bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln erklärt der GKV-Spitzenverband als Vertragspartner der Leistungserbringer, dass die Vertragspreise bis zum 30. September 2022 weiterhin nicht angewendet werden müssen. » Lesen
30.09.2020 - Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2
Die SARS-CoV2-Pandemie weist in Deutschland eine dynamische Entwicklung auf. Die von der Bundesregierung und den Bundesländern angeordneten Maßnahmen zur Verlangsamung der Verbreitung des Virus werden kontinuierlich an die jeweilige Situation angepasst. Der GKV-Spitzenverband hat daher die Empfehlungen zur Sicherung der Versorgung mit Hilfsmitteln bzw. Pflegehilfsmitteln (im Folgenden: Hilfsmittel) überprüft. Die neu gefassten Empfehlungen gelten vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2020; sie stellen kein Präjudiz für die darauffolgende Zeit dar.
11.09.2020 - FAQ zur Mehrwertsteuersenkung (01.07.2020 - 31.12.2020)
Am 03.06.2020 hat die große Koalition ein Konjunkturpaket beschlossen und zu dessen Umsetzung am 29.06.2020 das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet. Mit diesem Gesetz wird die Mehrwertsteuer für sechs Monate (vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020) von 19 Prozent auf 16 Prozent und der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt. Damit die Abrechnung der Leistungen im Hilfsmittelbereich, auch aufgrund der verschiedenen Versorgungssituationen, transparent ist, veröffentlicht der vdek zusammen mit den anderen GKV-Verbänden ein FAQ-Papier.
Der vdek möchte zudem darauf hinweisen, dass die Verträge weiterhin Gültigkeit haben und sich die befristeten Steuersätze nach den jeweiligen Vereinbarungen richten. Bei der Vergütungsform „Kauf/Wiedereinsatz“ bitten wir das Abgabe-/Lieferdatum und bei „Versorgungs- bzw. Fallpauschalen“ sowie „Miete“ das Ende des vertraglich vereinbarten Leistungszeitraums in der Rechnungslegung heranzuziehen.
Der vdek informiert über Entwicklungen, Hintergründe und Empfehlungen zur Corona-Pandemie hinsichtlich ausgewählter Informationen für die Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk, HEK) und für die weiteren GKV-Verbände. » Lesen