Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Schwangere Frau mit Tochter
Schwangere Frau mit Tochter

Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bei Schwangerschaft und Mutterschaft umfassen die

Die Leistungen sind mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) vom 23.10.2012 von der Reichsversicherungsordnung (RVO) mit leichten Änderungen in das SGB V mit aufgenommen worden (§ 24c bis § 24i). Im SGB V wurden die Leistungen allgemein definiert. Die Details zu Inhalt, Dauer oder Umfang der Leistungen wurden in einem gemeinsamen Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene vom 23.03.2022 erläutert. Insbesondere werden in dem Rundschreiben auch die Anspruchsvoraussetzungen und die Berechnung des Mutterschaftsgeldes geklärt.

Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Gemeinsames Rundschreiben in der Fassung vom 23.03.3022

Leistungen zur Empfängnisverhütung, bei Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch

Die gesetzlichen Krankenkassen erbringen auch Leistungen, die im Zusammenhang stehen mit

  • der Empfängnisverhütung
  • einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation
  • einem Schwangerschaftsabbruch

Bei einem rechtswidrigen, aber straffreien Schwangerschaftsabbruch besteht nur eine eingeschränkte Leistungspflicht der Krankenkasse für die Leistungen, die insbesondere dem Gesundheitsschutz der Mutter dienen. Die ärztliche Vornahme des Schwangerschaftsabbruches und Nachsorge bei komplikationslosem Verlauf werden von der Krankenkasse auftragsweise für das zuständige Bundesland übernommen, wenn die Schwangere wegen Bedürftigkeit einen Anspruch nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz hat.

Die Details zu den Leistungsansprüchen haben die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene am 15.03.2023 in einem gemeinsamen Rundschreiben veröffentlicht.

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