Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Schwangere Frau mit Tochter

Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bei Schwangerschaft und Mutterschaft umfassen gemäß §§ 24c bis 24i SGB V die

Die Details zu Inhalt, Dauer und Umfang der Leistungen werden in einem gemeinsamen Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene erläutert. Insbesondere werden in dem Rundschreiben auch die Anspruchsvoraussetzungen und die Berechnung des Mutterschaftsgeldes dargestellt.

Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Gemeinsames Rundschreiben in der Fassung vom 10.12.2025

Leistungen zur Empfängnisverhütung, bei Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch

Die gesetzlichen Krankenkassen erbringen auch Leistungen, die im Zusammenhang stehen mit

  • der Empfängnisverhütung
  • einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation
  • einem Schwangerschaftsabbruch

Bei einem rechtswidrigen, aber straffreien Schwangerschaftsabbruch besteht nur eine eingeschränkte Leistungspflicht der Krankenkasse für die Leistungen, die insbesondere dem Gesundheitsschutz der Mutter dienen. Die ärztliche Vornahme des Schwangerschaftsabbruches und Nachsorge bei komplikationslosem Verlauf werden von der Krankenkasse auftragsweise für das zuständige Bundesland übernommen, wenn die Schwangere wegen Bedürftigkeit einen Anspruch nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz hat.

Die Details zu den Leistungsansprüchen haben die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene am 12.03.2025 in einem gemeinsamen Rundschreiben veröffentlicht.

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